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Im ersten Teil dieses Buches behandelt Tonio Walter die allgemeine Verbrechenslehre von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Er wendet sich gegen eine kategoriale Trennung von Tatbestand und Rechtswidrigkeit und auch gegen eine solche von Unrecht und Schuld; vielmehr begreift er Unrechtsbewußtsein und Steuerungsfähigkeit als Voraussetzungen des Unrechts und verweist die heute so genannten Entschuldigungsgründe (zusammen mit anderen Vorschriften) in eine neue Kategorie der Opportunitätsregeln. In einem solchen postfinalistischen Verbrechenssystem gibt es dann nur zwei Arten von Irrtümern:…mehr

Produktbeschreibung
Im ersten Teil dieses Buches behandelt Tonio Walter die allgemeine Verbrechenslehre von Tatbestand, Rechtswidrigkeit und Schuld. Er wendet sich gegen eine kategoriale Trennung von Tatbestand und Rechtswidrigkeit und auch gegen eine solche von Unrecht und Schuld; vielmehr begreift er Unrechtsbewußtsein und Steuerungsfähigkeit als Voraussetzungen des Unrechts und verweist die heute so genannten Entschuldigungsgründe (zusammen mit anderen Vorschriften) in eine neue Kategorie der Opportunitätsregeln. In einem solchen postfinalistischen Verbrechenssystem gibt es dann nur zwei Arten von Irrtümern: solche, die das Unrechtsbewußtsein beseitigen, und solche über Tatbestand und Reichweite von Opportunitätsregeln. Ihnen widmet sich der Autor im zweiten Teil. Er mündet nach einer Kritik der herrschenden Irrtumsdogmatik in Vorschlägen für ein neues Gesetz, die auf das postfinalistische System abgestimmt sind, aber auch so verwendbar wären. Sie unterscheiden nicht nach dem Bezugspunkt des Irrtums - Tatbestand oder Verbot -, sondern nach dem Grad seiner Vorwerfbarkeit. Abzugrenzen ist diese Irrtumsfahrlässigkeit dann von der Erfolgsfahrlässigkeit, bei der dem Handelnden schon die äußeren Folgen seines Tuns nicht vor Augen stehen und die von den Normen des Besonderen Teils zur Fahrlässigkeit erfaßt wird.
Autorenporträt
Geboren 1971; Studium der Rechtswissenschaft in Bonn und Freiburg i. Br.; 1999 Promotion; 2004 Habilitation; seit 2006 Ordinarius mit einem Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Europäisches Strafrecht an der Universität Regensburg; 2013-15 Dekan der Fakultät für Rechtswissenschaft; 2014-18 Stellvertretendes Mitglied des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, seit 2013 im Zweiten Hauptamt Richter am Oberlandesgericht Nürnberg, seit 2019 am Bayerischen Obersten Landesgericht.