Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - Nationalsozialismus, II. Weltkrieg, Note: 1,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Abteilung für Pharmazie- und Wissenschaftsgeschichte), Veranstaltung: Einführung in die Körpergeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Am Beispiel des Erbgesundheitsgesetzes nimmt die Arbeit eine Analyse des Einflussverhältnisses von Rassenhygiene und Sterilisationspolitik - als eine radikalisierte Entwicklungstendenz der staatlichen NS-Bevölkerungspolitik - vor. In diesem Bezugsrahmen wird die strategische Maßnahme der menschlichen Unfruchtbarmachung hinsichtlich seiner elementaren Funktion für diese Verbindung untersucht. (...) Nach 1945 wurde, hauptsächlich von Rassenhygienikern, der Standpunkt vertreten, dass das Sterilisationsgesetz (Erbgesundheitsgesetz) kein politisches und folglich auch kein nationalsozialistisches Gesetz sei (...):1. Das Gesetz enthalte keine nationalsozialistische Ideologie und sei allenfalls von Nationalsozialisten missbraucht worden. (...)2. Das Gesetz könne nur als nationalsozialistisch gelten, wenn ausschließlich Hitler bzw. NSDAP-Mitglieder es formuliert und durchgesetzt hätten. Da aber die Forderung nach Sterilisationen "minderwertiger" Menschen unter Zwang bereits vor 1933 existierte, wäre das Sterilisationsgesetz auch ohne die nationalsozialistische Bewegung zustande gekommen. (...)3. Rassenhygiene und Sterilisationsgesetze, auch zwangsmäßige, habe es auch in Kulturstaaten des Auslandes, beispielsweise in Amerika gegeben, doch habe das amerikanische Militärtribunal das Sterilisationsgesetz 1947 nicht zu den nationalsozialistischen Verbrechen dazu gezählt. (...)In Kapitel 2 werde ich vorerst die begriffliche Klärung des Erbgesundheitsgesetzes vornehmen. (...) Dies ist eine notwendige Voraussetzung, um im folgenden, den Schwerpunkt dieser Arbeit bildenden Kapitel 3 schließlich das Einflussverhältnis von Rassenhygiene und Sterilisationspolitik zu diskutieren. (...) Einleitend wird in Kapitel 3.1 die sich um die Jahrhundertwende herausbildende Möglichkeit zur Sterilisation thematisiert, um nachvollziehen zu können, aus welchen Gründen dieser Maßnahme in der Folgezeit eine derartige Zentralität zukommen konnte. Anschließend wird in Kapitel 3.2 die Interaktion von Rassenhygienikern und Sterilisationspolitikern bei der gesetzlichen Umsetzung Betrachtung finden. (...) Das 4. Kapitel wird nach den Entwicklungen und Prozessen fragen, die zum Verständnis vom sterilisierten Körper geführt haben, folglich den Zugriff auf den Körper erst ermöglichten und dem sich Rassenhygieniker und Sterilisationspolitiker gleichermaßen bedienten.
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