Brigitte Tag
Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis
Eine arztstrafrechtliche Untersuchung
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Der Körperverletzungstatbestand im Spannungsfeld zwischen Patientenautonomie und Lex artis
Eine arztstrafrechtliche Untersuchung
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im…mehr
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Die arztrechtliche Thematik des vorliegenden Buches läßt Mediziner und Juristen nicht los. Die Rechtsprechung stilisiert den ärztlichen Eingriff unterschiedslos zur tatbestandlichen Körperverletzung. Sie stellt damit den Arzt in seinem alltäglichen beruflichen Handeln mit dem "Messerstecher" auf eine Stufe. Erst die aufgeklärte Einwilligung des Patienten vermag das strafrechtliche Unrecht im Einzelfall zu kompensieren. Das Unverständnis der Mediziner bezüglich dieser vor mehr als 100 Jahren entfalteten Rechtfertigungslösung ist ungebrochen. Ein Sonderstrafrecht für Ärzte, wie im Referentenentwurf zum 6. Strafrechtsreformgesetz von 1996 vorgesehen, vermag zurecht nicht zu besänftigen. Die Arbeit hat sich zum Ziel gesetzt, den Straftatbestand der Körperverletzung mit Blick auf das ärztliche Handeln und die Patientenautonomie zu durchleuchten und die Grenzen aufzuzeigen, innerhalb derer die traditionelle Einordnung akzeptabel ist.
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Produktdetails
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- Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht 5
- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-540-41389-9
- 2000.
- Seitenzahl: 532
- Erscheinungstermin: 20. Dezember 2000
- Deutsch
- Abmessung: 241mm x 160mm x 33mm
- Gewicht: 942g
- ISBN-13: 9783540413899
- ISBN-10: 3540413898
- Artikelnr.: 23565278
- Herstellerkennzeichnung
- Books on Demand GmbH
- In de Tarpen 42
- 22848 Norderstedt
- info@bod.de
- 040 53433511
- Veröffentlichungen des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht 5
- Verlag: Springer / Springer Berlin Heidelberg / Springer, Berlin
- Artikelnr. des Verlages: 978-3-540-41389-9
- 2000.
- Seitenzahl: 532
- Erscheinungstermin: 20. Dezember 2000
- Deutsch
- Abmessung: 241mm x 160mm x 33mm
- Gewicht: 942g
- ISBN-13: 9783540413899
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1 Die Ausgangslage.- 2 Der Gang der Untersuchung.- I. Schwerpunkt der Ausführungen.- II. Die strafbare ärztliche Behandlung.- 3 Die Theorien zur strafrechtlichen Beurteilung der ärztlichen Heilbehandlung.- I. Die Rechtfertigungslösung.- II. Die Tatbestandslösungen.- III. Fazit.- 4 Der Begriff der Heilbehandlung.- I. Die Heilbehandlung in den Reformvorschlägen.- II Zwischenfazit.- III. Die im Schrifttum vertretenen Interpretationen.- IV. Die Heilbehandlung in der Rechtsprechung.- V. Zusammenfassung.- 5,Strafrechtliche Arzthaftung 'und 223 StGB.- I. Ausgangspunkt der Betrachtung.- II Körper und Gesundheit im Sinne von 223,229 StGB.- III. Der medizinische Gesundheitsbegriff.- IV. Gesundheitsverständnis der WHO.- V. Gesundheitsdefinition der Bundesärztekammer.- VI. Stellungnahme.- VII. Resümee.- 6 Strafrechtlicher Schutz abgetrennter Körperteile.- I. Der lebende Mensch als Einheit.- II. Abgetrennte Körperteile und Substanzen.- 7 Körperfremde Implantate und Substanzen.- I. Künstliche, in den Körper fest integrierte Teile.- II Stellungnahme.- III. Körperfremde, natürliche Implantate.- 8 Der lebende Mensch.- I. Der Beginn des menschlichen Lebens.- II. Das Ende des menschlichen Lebens.- 9 Bestimmung des Unrechts der Heilbehandlung.- I. Objektive Unrechtstheorien.- II. Personale Unrechtslehre.- III. Stellungnahme.- 10 Verhältnis von Tatbestand und Rechtswidrigkeit.- I. Der Tatbestand als wertfreie Kategorie.- II. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen.- III. Stellungnahme.- 11 Körperliches Mißhandeln - Schädigen der Gesundheit.- I. Entstehungsgeschichte.- II. Zwischenbilanz.- III. Interpretation des,körperlichen Mißhandelns'.- IV. Definition der Gesundheitsschädigung.- V. Verhältnis der beidenTathandlungen zueinander.- VI. Kritische Würdigung des Meinungsstandes.- 12 Die Regeln der ärztlichen Kunst.- I. Der Bezugspunkt.- II. Der Kernbereich ärztlichen Handelns.- III. Die Verrechtlichung der lex artis.- IV. Inhalt und Grenzen der lex artis.- V. Therapiefreiheit und ärztliche Kunst.- VI. Inhalt der Therapiefreiheit.- VII. Fazit.- VIII. Ärztliche Pflichten im Behandlungsumfeld.- 13 Therapeutische Beratung und Selbstbestimmungsaufklärung.- I. Unterrichtungspflicht des Arztes.- II. Die therapeutische Beratung.- III. Selbstbestimmungsaufklärung.- IV. Abgrenzung: therapeutische Beratung - Selbstbestimmungsaufklärung.- V. Resümee.- 14 Die autonome Einwilligung.- I. Einleitung.- II. Die Wirksamkeit der Einwilligung.- III. Kundgabe und Form der Einwilligung.- IV. Widerruf der Einwilligung.- V. Zeitpunkt der Einwilligung.- VI. Einwilligungsfähigkeit des Patienten.- VII. Der Willensbildungsprozeß.- VIII. Voraussetzungen einer wirksamen Aufklärung.- IX. Willensdefizite auf Patientenseite.- 15 Abgrenzung von positivem Tun und Unterlassen.- 16 Kausalität und objektive Zurechnung.- I. Kausalität und objektive Zurechnung bei positivem Tun.- II Kausalität und objektive Zurechnung beim Unterlassen.- III. Fehlender Kausalnachweis.- 17 Das strafbare Unterlassen.- I. Garantenstellung des Arztes.- II Entsprechensklausel, 13 Abs. 1 StGB.- III. Verhältnis unechtes - echtes Unterlassungsdelikt.- 18 Ärztliche Behandlung als gefährliche Körperverletzung ?.- I. Mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs.- II. Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe.- III. Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich.- IV. Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.- V. Fazit.- 19 Anwendbarkeit der 226,227StGB.- I. SchwereKörperverletzung.- II. Körperverletzung mit Todesfolge.- III. Anwendbarkeit auf ärztliche Behandlungen?.- 20 Zusammenfassung.- 21 Ein Sonderstraftatbestand der fehlerhaften und der eigenmächtigen Heilbehandlung?.- I. Beweggrund einer Strafrechtsänderung.- II. Tradition der Reformvorhaben.- III. Referententwurf 1996.- IV. Fazit.
1 Die Ausgangslage.- 2 Der Gang der Untersuchung.- I. Schwerpunkt der Ausführungen.- II. Die strafbare ärztliche Behandlung.- 3 Die Theorien zur strafrechtlichen Beurteilung der ärztlichen Heilbehandlung.- I. Die Rechtfertigungslösung.- II. Die Tatbestandslösungen.- III. Fazit.- 4 Der Begriff der Heilbehandlung.- I. Die Heilbehandlung in den Reformvorschlägen.- II Zwischenfazit.- III. Die im Schrifttum vertretenen Interpretationen.- IV. Die Heilbehandlung in der Rechtsprechung.- V. Zusammenfassung.- 5,Strafrechtliche Arzthaftung 'und 223 StGB.- I. Ausgangspunkt der Betrachtung.- II Körper und Gesundheit im Sinne von 223,229 StGB.- III. Der medizinische Gesundheitsbegriff.- IV. Gesundheitsverständnis der WHO.- V. Gesundheitsdefinition der Bundesärztekammer.- VI. Stellungnahme.- VII. Resümee.- 6 Strafrechtlicher Schutz abgetrennter Körperteile.- I. Der lebende Mensch als Einheit.- II. Abgetrennte Körperteile und Substanzen.- 7 Körperfremde Implantate und Substanzen.- I. Künstliche, in den Körper fest integrierte Teile.- II Stellungnahme.- III. Körperfremde, natürliche Implantate.- 8 Der lebende Mensch.- I. Der Beginn des menschlichen Lebens.- II. Das Ende des menschlichen Lebens.- 9 Bestimmung des Unrechts der Heilbehandlung.- I. Objektive Unrechtstheorien.- II. Personale Unrechtslehre.- III. Stellungnahme.- 10 Verhältnis von Tatbestand und Rechtswidrigkeit.- I. Der Tatbestand als wertfreie Kategorie.- II. Die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen.- III. Stellungnahme.- 11 Körperliches Mißhandeln - Schädigen der Gesundheit.- I. Entstehungsgeschichte.- II. Zwischenbilanz.- III. Interpretation des,körperlichen Mißhandelns'.- IV. Definition der Gesundheitsschädigung.- V. Verhältnis der beidenTathandlungen zueinander.- VI. Kritische Würdigung des Meinungsstandes.- 12 Die Regeln der ärztlichen Kunst.- I. Der Bezugspunkt.- II. Der Kernbereich ärztlichen Handelns.- III. Die Verrechtlichung der lex artis.- IV. Inhalt und Grenzen der lex artis.- V. Therapiefreiheit und ärztliche Kunst.- VI. Inhalt der Therapiefreiheit.- VII. Fazit.- VIII. Ärztliche Pflichten im Behandlungsumfeld.- 13 Therapeutische Beratung und Selbstbestimmungsaufklärung.- I. Unterrichtungspflicht des Arztes.- II. Die therapeutische Beratung.- III. Selbstbestimmungsaufklärung.- IV. Abgrenzung: therapeutische Beratung - Selbstbestimmungsaufklärung.- V. Resümee.- 14 Die autonome Einwilligung.- I. Einleitung.- II. Die Wirksamkeit der Einwilligung.- III. Kundgabe und Form der Einwilligung.- IV. Widerruf der Einwilligung.- V. Zeitpunkt der Einwilligung.- VI. Einwilligungsfähigkeit des Patienten.- VII. Der Willensbildungsprozeß.- VIII. Voraussetzungen einer wirksamen Aufklärung.- IX. Willensdefizite auf Patientenseite.- 15 Abgrenzung von positivem Tun und Unterlassen.- 16 Kausalität und objektive Zurechnung.- I. Kausalität und objektive Zurechnung bei positivem Tun.- II Kausalität und objektive Zurechnung beim Unterlassen.- III. Fehlender Kausalnachweis.- 17 Das strafbare Unterlassen.- I. Garantenstellung des Arztes.- II Entsprechensklausel, 13 Abs. 1 StGB.- III. Verhältnis unechtes - echtes Unterlassungsdelikt.- 18 Ärztliche Behandlung als gefährliche Körperverletzung ?.- I. Mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs.- II. Gift oder andere gesundheitsschädliche Stoffe.- III. Mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich.- IV. Mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung.- V. Fazit.- 19 Anwendbarkeit der 226,227StGB.- I. SchwereKörperverletzung.- II. Körperverletzung mit Todesfolge.- III. Anwendbarkeit auf ärztliche Behandlungen?.- 20 Zusammenfassung.- 21 Ein Sonderstraftatbestand der fehlerhaften und der eigenmächtigen Heilbehandlung?.- I. Beweggrund einer Strafrechtsänderung.- II. Tradition der Reformvorhaben.- III. Referententwurf 1996.- IV. Fazit.