Kein Staat der ehemaligen belgischen Kolonie, insbesondere die Demokratische Republik Kongo, hat bei der Erlangung der Unabhängigkeit einen klaren Bruch mit dem Kolonialrecht in Erwägung gezogen, um ein neues Recht zu schreiben. Im Gegenteil, die Arbeitsgesetzbücher der unabhängig gewordenen Staaten behielten eine große Nähe zur Alma Mater bei. Das Arbeitsrecht ist in jedem Land zutiefst von seinen historischen Ursprüngen geprägt, was allzu schnelle internationale Vergleiche sehr unsicher macht. In der DRK ist die Geschichte der schriftlichen Regeln, die das Arbeitsrecht bilden, stark von zwei Perioden geprägt: der sogenannten Kolonialzeit und der postkolonialen Zeit.