Im europäischen Verfassungsrecht hat sich nach der Einsetzung des in den Jahren 1999/2000 tagenden Grundrechts- und des in den Jahren 2002/2003 stattfindenden Verfassungskonvents ein neues Modell zur Vorbereitung von Primärrechtsrevisionen etabliert: Der Konvent.
Der Autor erläutert Ursprünge und Idee dieses Instituts. Er arbeitet die äußeren Strukturen des Konventmodells detailliert heraus und überprüft kritisch die ihm zugeschriebenen Eigenschaften. Dabei wird u.a. die legitimationsfördernde und effizienzsteigernde Wirkung des neuen Verfahrens deutlich. Am Ende steht der Entwurf eines Idealbildes möglicher zukünftiger Konvente.
Der Autor erläutert Ursprünge und Idee dieses Instituts. Er arbeitet die äußeren Strukturen des Konventmodells detailliert heraus und überprüft kritisch die ihm zugeschriebenen Eigenschaften. Dabei wird u.a. die legitimationsfördernde und effizienzsteigernde Wirkung des neuen Verfahrens deutlich. Am Ende steht der Entwurf eines Idealbildes möglicher zukünftiger Konvente.