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Der Gesetzgeber hat durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz neben der 4. EG-Richt linie zum EinzelabschluB und der 8. EG-Richtlinie zur AbschluBpriifung auch die 7. EG-Richtlinie zur Konzernrechnungslegung in das deutsche Recht umgesetzt. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz, das am 1. Januar 1986 in Kraft getreten ist, enthrut besonders durch die erstmalige Verpflichtung zur Aufstellung von Konzemab schliissen fur alle Kapitalgesellschaften und durch die Erweiterung des Konsoli dierungskreises wesentliche N euerungen fur die deutsche Konzernrechnungs legung. Die Vorschriften des neuen Konzernrechts sind…mehr

Produktbeschreibung
Der Gesetzgeber hat durch das Bilanzrichtlinien-Gesetz neben der 4. EG-Richt linie zum EinzelabschluB und der 8. EG-Richtlinie zur AbschluBpriifung auch die 7. EG-Richtlinie zur Konzernrechnungslegung in das deutsche Recht umgesetzt. Das Bilanzrichtlinien-Gesetz, das am 1. Januar 1986 in Kraft getreten ist, enthrut besonders durch die erstmalige Verpflichtung zur Aufstellung von Konzemab schliissen fur alle Kapitalgesellschaften und durch die Erweiterung des Konsoli dierungskreises wesentliche N euerungen fur die deutsche Konzernrechnungs legung. Die Vorschriften des neuen Konzernrechts sind spatestens auf das erste nach dem 31. Dezember 1989 beginnende Geschaftsjahr anzuwenden. Eine friihere Anwen dung ist nach den Ubergangsvorschriften moglich. Diese haben auch besondere Bedeutung fur die Gestaltung des ersten Konzemabschlusses nach neuem Recht. Die nach EG-Recht notwendige Harmonisierung des Konzernrechts erfolgte gleichzeitig mit der Anpassung des Rechts zum EinzelabschluB, urn allen be trofIenen Untemehmen einen llingeren Zeitraum fur die Umstellung auf das neue Konzernrecht zu gewahren und den Konzemen, die bisher schon Konzemab schliisse aufstellten, den Ubergang yom alten auf das neue Recht fur Einzel- und KonzemabschluB in einem Schritt zu ermoglichen. Fiir Nicht-Kapitalgesellschaften sind die Vorschriften iiber die Konzernrechnungs legung und Konzempublizitiit weiterhin im Publizitiitsgesetz geregelt. Das vorliegende Buch, das urspriinglich als ausschlieBliche Informationsschrift fur einen engeren Kreis gedacht war, stiitzt sich auf die Ergebnisse eines Arbeitskreises der Treuverkehr Aktiengesellschaft, Wirtschaftspriifungsgesellschaft, Frankfurt am Main, der nunmehr auch als Verfasserkreis dieses Buches verantwortlich zeichnet.