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Im 311 HGB wird der Begriff der assoziierten Unternehmen definiert, wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des "maßgeblichen Einflusses" das zentrale Definitionskriterium darstellt. Die Präzisierung und Operationalisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes erfolgt anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Dabei wird zuerst der Begriff der "Einflußnahme" im Rahmen des betrieblichen Führungssystems grundsätzlich erörtert. Die "Maßgeblichkeit" wird daraufhin als besondere Intensitätsausprägung der Einflußnahme analysiert und in Verbindung mit den betrieblichen Führungsentscheidungen gebracht.…mehr

Produktbeschreibung
Im 311 HGB wird der Begriff der assoziierten Unternehmen definiert, wobei der unbestimmte Rechtsbegriff des "maßgeblichen Einflusses" das zentrale Definitionskriterium darstellt.
Die Präzisierung und Operationalisierung dieses unbestimmten Rechtsbegriffes erfolgt anhand einer betriebswirtschaftlichen Analyse. Dabei wird zuerst der Begriff der "Einflußnahme" im Rahmen des betrieblichen Führungssystems grundsätzlich erörtert. Die "Maßgeblichkeit" wird daraufhin als besondere Intensitätsausprägung der Einflußnahme analysiert und in Verbindung mit den betrieblichen Führungsentscheidungen gebracht. Die endgültige Bestimmung eines "maßgeblichen Einflusses" erfolgt auf Basis der der Beteiligungspolitik zugrundeliegenden unterschiedlichen Zielsetzung. Je nach Ausprägung dieser Zielsetzung wird als letztes ein differenziertes, rechtsformspezifisches Erfassungsraster gebildet, mit dem eine Bestimmung des Vorliegens einer maßgeblichen Einflußnahme möglich ist.