Mit dieser Arbeit wird ein fundierter Beitrag zur aktuellen Diskussion über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Konzernen vorgelegt.
Hintergrund ist, daß der deutsche Gesetzgeber keine Privilegierung des konzernweiten Datenaustausches in Form einer "Konzernklausel" zugelassen hat. Auch die EU-Datenschutzrichtlinie enthält keine derartige Klausel. Deshalb versuchen verbundene Unternehmen immer wieder, das Bundesdatenschutzgesetz für ihre Zwecke auszulegen. Unter diesem Aspekt bietet es sich an, vorhersehbare Konflikte - gerade auch im Hinblick auf die zunehmende Globalisierung ökonomischer Tätigkeit - durch situationsbezogene Vertragslösungen bzw. die in der Richtlinie ausdrücklich angesprochenen Verhaltensregeln zu vermeiden.
Die Autorin faßt nicht nur die anstehenden Probleme erstmals systematisch zusammen, sondern geht vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzrichtlinie auch gezielt auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in multinationalen Unternehmen ein.
Insgesamt bietet die Arbeit eine verläßliche Beurteilungsgrundlage für die Risiken und Chancen der konzerninternen Datenweitergabe.
Hintergrund ist, daß der deutsche Gesetzgeber keine Privilegierung des konzernweiten Datenaustausches in Form einer "Konzernklausel" zugelassen hat. Auch die EU-Datenschutzrichtlinie enthält keine derartige Klausel. Deshalb versuchen verbundene Unternehmen immer wieder, das Bundesdatenschutzgesetz für ihre Zwecke auszulegen. Unter diesem Aspekt bietet es sich an, vorhersehbare Konflikte - gerade auch im Hinblick auf die zunehmende Globalisierung ökonomischer Tätigkeit - durch situationsbezogene Vertragslösungen bzw. die in der Richtlinie ausdrücklich angesprochenen Verhaltensregeln zu vermeiden.
Die Autorin faßt nicht nur die anstehenden Probleme erstmals systematisch zusammen, sondern geht vor dem Hintergrund der EU-Datenschutzrichtlinie auch gezielt auf die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in multinationalen Unternehmen ein.
Insgesamt bietet die Arbeit eine verläßliche Beurteilungsgrundlage für die Risiken und Chancen der konzerninternen Datenweitergabe.