Chinesische Staatsunternehmen sind insbesondere aufgrund ihrer komplexen Beteiligungsstrukturen sowie ihrer Verbindungen zum chinesischen Parteistaat besondere Akteure im Wettbewerb. Diese besonderen Akteure stellen die Europäische Kommission und das Bundeskartellamt vor Probleme bei der Identifizierung des Konzernverbunds in Fusionskontrollverfahren.Der Autor widmet sich der Frage, ob die europäische und deutsche Fusionskontrolle in der Lage ist, die Besonderheiten von Staatsunternehmen aus China bei den Identifizierung des Konzernverbunds abzubilden. Hierzu untersucht der Autor umfassend die Entscheidungspraxis der Europäischen Kommission und des Bundeskartellamts zu Staatsunternehmen aus dem EWR, China und anderen Drittstaaten.