Die Studie beleuchtet die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der gegenwärtigen straf- und jugendschutzrechtlichen Normen im Hinblick auf Gewaltdarstellungen. Dies erfolgt anhand einer Überprüfung aktueller Medienwirkungsforschungsergebnisse, wobei besonderes Augenmerk langzeitlichen Wirkungseffekten gilt. Initiiert wurde die Untersuchung durch die aktuelle Medienwirkungsdiskussion zu realer Gewaltentwicklung und die umfangreichen Gesetzesänderungen im Bereich des (Jugend- )Medienschutzes. So traten nach dem sog. "Schulmassaker" von Erfurt am 26. April 2002 das Jugendschutzgesetz (JuSchG) und der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) am 1. April 2003 in Kraft, eine Erweiterung des Gewaltdarstellungsverbotes gemäß § 131 StGB folgte im Jahr 2004. Die Verfasserin gibt zunächst einen Einblick in die derzeitige Medienwirkungsforschung und setzt sich mit den Forschungsergebnissen kritisch auseinander. Im Ergebnis findet sich dabei eine Reihe von Wirkungsvermutungen medialer Gewaltdarstellungen bestätigt. So beschreibt die Auswertung eine Vielzahl an Dispositionsfaktoren, die insbesondere in Interaktion und Aufschaukelung zueinander medieninduzierte Aggressionseffekte möglich erscheinen lassen. Teilweise bestätigt finden sich dabei bestehende Wirkungshypothesen, wie etwa die sozial-kognitive Lerntheorie oder das Allgemeine Aggressionsmodell. Der zweite Teil der Ausarbeitung problematisiert im Rahmen der rechtlichten Diskussion des Jugendmedienschutzes eingehend, ob die Erweiterung des Jugendmedienschutzes den empirischen Erkenntnissen gerecht wird oder inwieweit weiterer Reformbedarf besteht. Dabei erfolgt eine gezielte Überprüfung der neuralgischen Vorschriften von StGB, JuSchG und JMStV. Abschließend findet sich ein Resümee bestehender Defizite des derzeitigen Jugendmedienschutzes sowie ein Ausblick auf mögliche Verbesserungen im Rahmen der rechtlichen Grenzen.