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Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen - Bestandschutz für Kulturprogramme, Orchester und Chöre etwa - folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung angeführten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenüber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, überhaupt eine eigenständige Bedeutung? Anhand…mehr

Produktbeschreibung
Nicht nur die Medienpolitik, sondern auch das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit mehrfach an die kulturelle Verantwortung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks erinnert. Doch welche konkreten Konsequenzen - Bestandschutz für Kulturprogramme, Orchester und Chöre etwa - folgen aus dieser vom Bundesverfassungsgericht in ständiger Rechtsprechung angeführten verfassungsrechtlichen Vorgabe? Hat dieser Kulturauftrag gegenüber dem Auftrag von ARD und ZDF, freie und chancengleiche individuelle und öffentliche Meinungsbildung zu ermöglichen, überhaupt eine eigenständige Bedeutung? Anhand einer umfassenden Analyse der rundfunkrechtlichen und kulturrechtlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts gelingt es dem Autor nicht nur, den Kulturauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks inhaltlich-funktional zu konkretisieren. Darüber hinaus belegt er auch, dass dieser verfassungsrechtliche Kulturauftrag eine zweite, wesentliche Legitimationsgrundlage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks darstellt.
Autorenporträt
Christopher Wolf, LL.M., Mag. rer publ., Dr. jur., geboren 1974, studierte Rechtswissenschaften in Mainz und Speyer. Er ist der Leiter des Referats für Medienrecht und Medienpolitik der Staatskanzlei des Saarlandes und engagiert sich im Vorstand des Instituts für Europäisches Medienrecht Saarbrücken, dem saarländischen Justizprüfungsamt sowie als Lehrbeauftragter der Universität des Saarlandes mit dem Schwerpunkt öffentliches Recht.