Seit der neuen RL 2008/08/EG gelten für den Leistungsort der Vermietung von Beförderungsmitteln neue Regelungen, die im österreichischen Recht in
3a UStG umgesetzt wurden. Demnach wird nun bei der umsatzsteuerlichen Bestimmung des Leistungsortes zwischen kurzfristiger und langfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln unterschieden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit diesen neuen Regelungen und klärt die damit verbundenen Begriffe. (Stand: Dezember '12/Jänner '13)
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3a UStG umgesetzt wurden. Demnach wird nun bei der umsatzsteuerlichen Bestimmung des Leistungsortes zwischen kurzfristiger und langfristiger Vermietung von Beförderungsmitteln unterschieden. Diese Arbeit beschäftigt sich mit diesen neuen Regelungen und klärt die damit verbundenen Begriffe. (Stand: Dezember '12/Jänner '13)
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