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Die nachfolgende Aibhandlung ist am 24. November 1954 in der Sitzung der ArbeitlSgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Geisteswissenschaften, ,in Düsseldorf vorgetragen worden. Sie löste eine lebhafte Diskussion aus, an der sich vor allem die Herren Prof. Dr. Josef Kroll, Köln, Prälat Prof. Dr. GeOlig Schreiber, Müns'ter i. W. , Prof. Dr. Theodor Klauser, Bonn, und Prof. Dr. earl Arnold Willernsen, Bonn, be teiligt haben. In dieser Diskussion, die die in dem Vortrag aufgewiesenenBezre hungen zwischen der quellenmäßig überlieferten Kr. euzfigur des Mainzer…mehr

Produktbeschreibung
Die nachfolgende Aibhandlung ist am 24. November 1954 in der Sitzung der ArbeitlSgemeinschaft für Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen, Abteilung Geisteswissenschaften, ,in Düsseldorf vorgetragen worden. Sie löste eine lebhafte Diskussion aus, an der sich vor allem die Herren Prof. Dr. Josef Kroll, Köln, Prälat Prof. Dr. GeOlig Schreiber, Müns'ter i. W. , Prof. Dr. Theodor Klauser, Bonn, und Prof. Dr. earl Arnold Willernsen, Bonn, be teiligt haben. In dieser Diskussion, die die in dem Vortrag aufgewiesenenBezre hungen zwischen der quellenmäßig überlieferten Kr. euzfigur des Mainzer Lettners zu Vitruv und die kosmologische Ausdeutung der Kreuzfigur be stätigte und vertiefte, wurde verschiedentlich die Zugehörigkeit des Kopfes mit der Binde zu der Kreuzf~gur in Zweifel gezogen und auf Grund der bislang noch nicht genügend erklärten Binde die Mögl,ichkeit einer anderen DootuIlJg des Kopfes (etwa aIs Daniel?) erwogen. Ein Beweis für die Zu gehörigkeit des Kopfes zu der Kreuzfigurkann in der T'at nicht erbracht werden (um so weniger, als sein Fundort nicht mehr feststellhar ist), aher die Ähnlichkeit mit den Köpfen der Kreuzfiguren in St. Emmeran in Mainz (im Krie. gezel"stött) und in der Ritterkapelle in Haßfurt, ferner die Gleichheit des Maßstabes, des Materials und der Farbspuren bei den 1925/26 gefunde nen Bruchstücken der Mainzer KreuzfiglUr sprechen dafür, daß Otto Schmitts These der Zugehörigkeit zu Recht besteht. Die DeutuIlJg der Binde ist freilich noch nicht überzeugend gelungen. Sie bleibt auch ,in meinem Versuch noch offen. Prof. Dr.
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