In der Praxis veranlassen Arbeitgeber bei Umstrukturierungen oftmals die Beendigung vieler Arbeitsverhältnisse binnen kurzer Zeit. Geschieht dies nicht durch Kündigungen, sondern durch den Abschluss von Aufhebungsverträgen, kann ein Ausgleich zwischen den Interessen der betroffenen Arbeitnehmer und denen des Arbeitgebers vereinbart werden.
Die vorliegende Arbeit untersucht mit dem masssenhaften Abschluss von Aufhebungsverträgen verbundene Rechtsfragen im Hinblick auf Paragraph 613a BGB sowie Vorschirften des Betriebsverfassungs- und Massenentlassungsrechts. Von zentraler Bedeutung ist dabei stets, wie die Veranlassung des Arbeitgebers, Aufhebungsverträge abzuschließen, rechtlich einzuordnen ist.
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