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Zur Beurteilung von Werbeaussagen wird im Wettbewerbsrecht seit einiger Zeit auf das Leitbild des verständigen Durchschnittsverbrauchers abgestellt. Umstritten ist, ob und inwieweit dieses Leitbild auch für das Strafrecht gilt. Sind unverständige Verbraucher zukünftig vom Rechtsgüterschutz ausgeschlossen? Stellen Angaben wie Hollywood-Lifting-Bad aus taufrischen Frischzellenextrakt , das im Blitztempo von nur zwölf Bädern wieder schlank, straff und jung formen soll, und zwar mit 100%iger Figurgarantie, für ein völlig wirkungsloses Produkt entgegen früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung…mehr

Produktbeschreibung
Zur Beurteilung von Werbeaussagen wird im Wettbewerbsrecht seit einiger Zeit auf das Leitbild des verständigen Durchschnittsverbrauchers abgestellt. Umstritten ist, ob und inwieweit dieses Leitbild auch für das Strafrecht gilt. Sind unverständige Verbraucher zukünftig vom Rechtsgüterschutz ausgeschlossen? Stellen Angaben wie Hollywood-Lifting-Bad aus taufrischen Frischzellenextrakt , das im Blitztempo von nur zwölf Bädern wieder schlank, straff und jung formen soll, und zwar mit 100%iger Figurgarantie, für ein völlig wirkungsloses Produkt entgegen früherer höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Betrug gegenüber den Verbrauchern mehr dar, weil ein verständiger Verbraucher von derartig unglaubwürdigen Aussagen nicht irregeführt wird?
Die Klärung dieser und anderer im Zusammenhang mit den Irreführungstatbeständen des Verbraucherschutzstrafrechts stehenden Fragen sind Gegenstand des Buches. Hierbei geht es nicht nur darum, den im Verbraucherschutzstrafrecht anzuwendenden Maßstab der Verbrauchererwartung herauszuarbeiten, sondern auch um die grundlegende Frage, welche Rechtsgüter von den Irreführungstatbeständen des Verbraucherschutzstrafrechts geschützt werden.
Autorenporträt
Raphael Vergho ist 1976 in Eichstätt geboren. Er studierte Rechtswissenschaft an den Universitäten Freiburg (Breisgau) und München. Nach der Referendarszeit mit Stage am Centre of Asian and Pacific Law (CAPLUS), University of Sydney, absolvierte er im Juni 2004 das Zweite Juristische Staatsexamen. Seit August 2004 ist er als Rechtsanwalt in München tätig. 2008 promoviert er an der Universität Freiburg.