Der sog. "Means Test" wurde durch den Bankruptcy Abuse Prevention and Consumer Protection Act (kurz BAPCPA) im Jahr 2005 eingeführt, mit dem Ziel Missbrauchsfälle, die sich im Zusammenhang mit einer Insolvenzantragstellung nach "Chapter 7" (Liquidation) ergeben könnten, vorzubeugen. Dem Grunde nach ist der "Means Test" eine komplexe gesetzlich festgelegte Maßnahme, die den Zweck hat, eine Vermutung hinsichtlich des Vorliegens eines Missbrauches aufzustellen. Dies geschieht dann, wenn feststeht, dass der Schuldner in Zukunft einen Teil seiner nicht besicherten Schulden bezahlen könnte. Um dies beurteilen zu können, muss das verfügbare Einkommen des Schuldners durch einen genau definierten Rechnungsvorgang ermittelt werden. Tritt danach die Vermutung eines Missbrauches ein, darf der Schuldner das für ihn üblicherweise günstigere Verfahren nach "Chapter 7" nicht in Anspruch nehmen. Es bleibt ihm die Variante eines Rückzahlungsplans im Rahmen eines Insolvenzverfahrens nach "Chapter 13" übrig.