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Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Schon 1948 wurde mit der Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechts erklärung eine Basis für die künftige Entwicklung des Menschenrechts schutzes geschaffen. Damit wurde man der Einsicht gerecht, dass an der Basis des Völkerrechts nicht länger der Staat, sondern die ihn tragenden und legitimierenden Individuen stehen. Allerdings hat die Allgemeine Menschen rechtserklärung einen gravierenden Nachteil: Sie ist nicht rechtsverbindlich. 1976 trat dann der Zivilpakt in Kraft. Dieser kann eine Rechtsbindung erzeugen. Die ihn ratifizierenden Staaten verpflichten…mehr

Produktbeschreibung
Inhaltlich unveränderte Neuauflage. Schon 1948 wurde mit der Verabschiedung der Allgemeinen Menschenrechts erklärung eine Basis für die künftige Entwicklung des Menschenrechts schutzes geschaffen. Damit wurde man der Einsicht gerecht, dass an der Basis des Völkerrechts nicht länger der Staat, sondern die ihn tragenden und legitimierenden Individuen stehen. Allerdings hat die Allgemeine Menschen rechtserklärung einen gravierenden Nachteil: Sie ist nicht rechtsverbindlich. 1976 trat dann der Zivilpakt in Kraft. Dieser kann eine Rechtsbindung erzeugen. Die ihn ratifizierenden Staaten verpflichten sich, die im Pakt verankerten Reche zu implementieren. Darüber wacht der Menschenrechts ausschuss. Über die Wirksamkeit dieses Ausschusses gibt es eine kontroverse Debatte. Anhand der Länderfallbespiele Deutschland und Simbabwe wird in diesem Buch untersucht, ob der Menschenrechtssausschuss ein effektives Instrument zum Schutz der Menschenrechte ist. Oder ob er von den Ver tragsstaaten lediglich als menschenrechtspolitisches Feigenblatt mißbraucht wird.
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Autorenporträt
ist Diplompolitologe und Journalist. Seit 1998 arbeitet er als Reporter, Redakteur und Moderator in der ARD. Nach dem Studium der Politikwissenschaften an der Freien Universität Berlin absolvierte er ein Volontariat beim Südwestrundfunk. Seit 2007 ist er stellvertretender Redaktionsleiter bei DASDING, dem Jugendprogramm des SWR.