Sind wir moralisch dazu verpflichtet, unsere Körpersubstanzen und Organe kranken Menschen zur Verfügung zu stellen? Dürfen wir unsere Nieren verkaufen oder sollten wir sie unentgeltlich im Sinne einer altruistischen Spende abgeben? Im Unterschied zu äußeren Gütern sind der eigene Körper und seine Teile traditionell nicht Gegenstand von Forderungen der Solidarität oder gar der Verteilungsgerechtigkeit. Vielmehr wurde der menschliche Körper sowohl als Medium der Person wie auch als deren Grenze zur Außenwelt betrachtet. Gegenüber schädigenden Zugriffen Dritter wie auch seitens der eigenen Person erklärten Moral und Recht den menschlichen lebenden Körper als weitgehend unverfügbar. Im Zuge der zunehmenden Fremdverwertbarkeit von Körperteilen wird mit der faktischen Verfügbarkeit des menschlichen Körpers auch dessen normative Unverfügbarkeit in Frage gestellt. Die vorliegende Studie geht der Frage nach, inwieweit die traditionellen autonomie- und persontheoretischen Begründungen der Unverfügbarkeit des eigenen Körpers unter den neuen Verhältnissen Bestand haben, und entwirft eine systematische Theorie der Bestimmungsbefugnis über den eigenen Körper.