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Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die anerkannten Umweltvereinigungen einst als »Anwälte der Natur«. Diese sind in Zeiten einer voranschreitenden Klimakatastrophe dringend notwendig. Im nationalen Verwaltungsrechtsschutzsystem, das geprägt ist vom Individualrechtsschutz, haben anerkannte Umweltvereinigungen, denen altruistische Klagerechte zustehen, aber weiterhin eine Sonderstellung. Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C 137/14), welches die Möglichkeit einer »Missbrauchsregelung« zur Gewährleistung der Wirksamkeit des…mehr

Produktbeschreibung
Das Bundesverwaltungsgericht beschrieb die anerkannten Umweltvereinigungen einst als »Anwälte der Natur«. Diese sind in Zeiten einer voranschreitenden Klimakatastrophe dringend notwendig. Im nationalen Verwaltungsrechtsschutzsystem, das geprägt ist vom Individualrechtsschutz, haben anerkannte Umweltvereinigungen, denen altruistische Klagerechte zustehen, aber weiterhin eine Sonderstellung. Die stetig wachsende Liste anerkannter Umweltvereinigungen und das Urteil des EuGH vom 15.10.2015 (C 137/14), welches die Möglichkeit einer »Missbrauchsregelung« zur Gewährleistung der Wirksamkeit des gerichtlichen Verfahrens eröffnete, haben eine Debatte um die Befugnisse und Legitimität der Umweltvereinigungen entfacht. Die Arbeit betrachtet das Verwaltungsrechtschutzsystem in Deutschland und die Vorgaben, die bei der Ausgestaltung der Umweltverbandsklage beachtet werden müssen. Durch einen Vergleich zum Missbrauchseinwand im Verbraucherschutzrecht werden Rückschlüsse für das Umweltrecht gezogen.
Autorenporträt
Die Autorin hat in der Zeit von 2007 bis 2013 an der Universität Potsdam studiert. Nach Abschluss des Referendariats beim Kammergericht Berlin promovierte sie an der Universität Bonn zu Fragen der Klagebefugnisse anerkannter Umweltvereinigungen. Sie arbeitet als Rechtsanwältin in einer auf das Öffentliche Recht spezialisierten Kanzlei in Berlin.