Ursprünglich hatte jeder das Recht auf Selbstjustiz. Dies bestand in der Regel aus Vergeltungsmaßnahmen gegen die Person, die angeblich das Unrecht begangen hatte. Heutzutage ist dieses System überholt. Daher hat niemand das Recht, Gerechtigkeit zu üben. Diese Auffassung spiegelt sich erstens in der Tatsache wider, dass die Rechtsprechung in einem bestimmten, organisierten Rahmen stattfindet, nämlich in den Gerichten, und zweitens in der Tatsache, dass es bestimmte natürliche Personen gibt, die damit beauftragt sind, die Rechtsprechung zu materialisieren und zu vollziehen. In diesem Sinne gibt es verschiedene Arten von Gerichten, wie z. B. Zivil-, Straf- oder Strafverfolgungsgerichte und Verwaltungsgerichte. Innerhalb dieser verschiedenen Arten von Gerichtsbarkeiten haben wir unsere Aufmerksamkeit auf "die Strafgerichte oder das repressive Rechtssystem" gerichtet. Bevor ich mit meiner Analyse fortfahre, wäre es jedoch angebracht, diese Art von System vorzustellen. Die Strafgerichtsbarkeit bezieht sich auf die "Strafgerichte" oder "Kriminalgerichte".