Modellversuche haben die Entwicklung des Straf-, Strafprozess-, Jugendstraf-, Strafvollzugs- und Sanktionenrechtes wesentlich mitbestimmt. Klaus Hoffmann-Holland unterzieht das kriminalpolitisch bedeutsame Instrument der Modellversuche erstmals einer umfassenden Analyse im Sinne der 'Gesamten Strafrechtswissenschaften'. Dazu führt er in einem interdisziplinären Ansatz Kriminologie und Strafrecht, sozialwissenschaftliche Methodologie und juristische Methodenlehre sowie strafrechtsrelevantes Verfassungsrecht zusammen. Er analysiert einzelne Methoden der kriminologischen Forschung in Modellversuchen und beantwortet die umstrittene Frage nach strafrechtlichen Grenzen und Möglichkeiten für Modellversuche anhand der Vorgaben des Gesetzlichkeitsprinzips, des Schuldprinzips sowie der Schutzfunktionen des Strafrechts. Auf der Grundlage der Analyse zeigt der Autor Spielräume für Modellversuche im Strafrecht beispielsweise für Erprobungen von sogenannten Babyklappen oder Maßnahmen der "harmreduction" im Betäubungsmittelstrafrecht (Spritzenvergabe, heroingestützte Behandlung Opiatabhängiger, Drogeninhaltskontrolle) auf. Zu unterscheiden sind dabei die rechtlichen Möglichkeiten für Modellversuche auf der Grundlage gesetzlicher Erprobungsklauseln und diejenigen für Modellversuche durch Praxisinitiativen. Bei letzteren erlaubt eine folgenorientierte teleologische Auslegung die Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Ansätze in der Rechtswissenschaft.