Die Studie ist ein Beitrag zur Gesetzgebungs- und Wissenschaftsgeschichte des Privatrechts während des Nationalsozialismus. Innerhalb der Akademie für Deutsches Recht wurde ein Volksgesetzbuch mit dem Ziel entworfen, das Bürgerliche Gesetzbuch von 1900 zu ersetzen. Die darin enthaltene Vertragsordnung ist kein Zeichen eines Rechtsverfalls. Dementsprechend legt die Autorin dar, dass die propagierte "Erneuerung des Vertragsrechts" nicht bedeutete, den Vertrag als Verkörperung der Privatautonomie zu bekämpfen. These der Autorin ist, dass die wirtschaftspolitischen Vorstellungen der Akademiejuristen im Hinblick auf den staatlich gelenkten Wettbewerb mit denen der ordoliberalen Wettbewerbstheorie vergleichbar sind. In Frage gestellt wird damit auch, dass freier Markt und Demokratie notwendigerweise zusammengehören.
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