Die vorliegende Reflexion hat den Vorzug, die praktischen Zwänge der Umsetzung des Dialogs zwischen nationalen und supranationalen Richtern zu analysieren, die auf die Interaktion zwischen dem europäischen und dem spanischen Recht im Kontext des Konflikts um die Selbstbestimmung Kataloniens angewandt werden. Die Originalität des Gerüsts dieser Überlegungen liegt in der Erforschung von Aspekten der Behinderung des Dialogs zwischen Richtern, die in der Literatur bisher kaum als Hindernisse für die Verrechtlichung des europäischen Aufbauwerks untersucht wurden. In dieser Hinsicht interessieren sich meine Überlegungen dafür, festzustellen: Erstens, ab welchem Zeitpunkt eine Person tatsächlich den Status eines europäischen Parlamentariers erwirbt, so dass sie sich direkt auf die damit verbundenen Rechte berufen kann; zweitens, die Auswirkungen der parlamentarischen Immunität zu bestimmen, um herauszufinden, ob diese rückwirkend gelten kann, um Handlungen, die ihr Inhaber vor seiner Wahl in das Europäische Parlament begangen hat, jeglicher Strafverfolgung entziehen zu können; drittens, das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein möglicher Handlungsspielräume der nationalen Gerichte bei der Umsetzung der Urteile des EuGH, die auf eine Vorlagefrage antworten, zu bestimmen.