Im Haftungsprozess wegen fehlerhafter Ad-hoc-Publizität steht der Anleger beim Nachweis der haftungsbegründenden Kausalität regelmäßig vor großen Schwierigkeiten. Im Kapitalanlagerecht hingegen wendet die Rechtsprechung die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens an und Beweisprobleme werden beseitigt. Um die Rechtfertigung der von der Rechtsprechung vorgenommenen und auf den ersten Blick ungerechtfertigten Differenzierung zu untersuchen, wird zunächst die Rechtsnatur der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens bestimmt. Es wird sodann geprüft, ob die Voraussetzungen der Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens auch am Sekundärmarkt vorliegen und rechtsmethodische Voraussetzungen bei einer Übertragung erfüllt werden. Die Untersuchung schließt mit rechtspolitischen Vorschlägen.