Der Nürnberger Prozeß gegen die als Hauptkriegsverbrecher Angeklagten Spitzen des NS-Regimes hat bis heute die vielen anderen Verfahren der Alliierten überschattet, mit denen in Deutschland nach der Befreiung von den Nationalsozialisten das Recht wieder eingesetzt wurde. In diesem Buch geht es um die zwölf sogenannten Nachfolgeprozesse und weitere internationale Verfahren, in denen die einstigen Eliten aus Wirtschaft, Armee, Diplomatie, Wissenschaft, Justiz und Ärzteschaft ebenso wie einfache Soldaten und Kriegsgefangene Rechenschaft über ihre Taten abzulegen hatten. Der Vorwurf, es habe sich hier um willkürliche »Siegerjustiz« gehandelt, erweist sich als unzutreffend. Nach anfänglichen Unsicherheiten setzte sich eine an strengen rechtsstaatlichen Normen orientierte Verfahrensweise durch, die noch heute vorbildlich ist. Zwanzig Historikerinnen und Historiker haben mit diesem Buch ein Standardwerk vorgelegt, das eine empfindliche Lücke in der Geschichtsschreibung zum Zweiten Weltkrieg schließt.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 03.05.2000Verstrickt
KRIEGSVERBRECHEN. Mit "Befehlsnotstand" lassen sich keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit mehr rechtfertigen. Darauf wies der Internationale Gerichtshof zur Verfolgung von Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien am 29. November 1996 hin und erinnerte ausdrücklich an die Rechtsprechung in den Nürnberger Prozessen. Ein erklärtes Ziel dieser Prozesse war es, ein internationales Strafrecht zu schaffen. Dazu ist es bis heute nicht gekommen. Dennoch gilt die penible Verhandlungsführung beim Internationalen Militärgerichtshof und den zwölf Nachfolgeprozessen, die oft als "Siegerjustiz" diffamiert wurde, bei Fachleuten als vorbildlich. Heutzutage ist weitgehend vergessen, dass nicht nur Hauptkriegsverbrecher wie Göring und Keitel vor Gericht standen, sondern auch Vertreter der einstigen Eliten aus Armee, Diplomatie, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie waren tief in die Verbrechen verstrickt und gaben vor, nur Befehle befolgt, ihre Pflicht getan oder sogar "Schlimmeres verhütet" zu haben. Im Gegensatz zu den amerikanischen Prozessen wurden in der Sowjetunion zwischen 1943 und 1952 viele willkürliche Urteile gefällt. Daraus lasse sich allerdings nicht "die Unschuld aller Verurteilten oder die moralische Nicht-Anerkennung aller Kriegsverbrecherprozesse ableiten", schreibt Gerd Ueberschär.(Gerd R. Ueberschär [Herausgeber]: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943-1952. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1999. 319 Seiten, 26,90 Mark.)
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KRIEGSVERBRECHEN. Mit "Befehlsnotstand" lassen sich keine Verbrechen gegen die Menschlichkeit mehr rechtfertigen. Darauf wies der Internationale Gerichtshof zur Verfolgung von Verbrechen im ehemaligen Jugoslawien am 29. November 1996 hin und erinnerte ausdrücklich an die Rechtsprechung in den Nürnberger Prozessen. Ein erklärtes Ziel dieser Prozesse war es, ein internationales Strafrecht zu schaffen. Dazu ist es bis heute nicht gekommen. Dennoch gilt die penible Verhandlungsführung beim Internationalen Militärgerichtshof und den zwölf Nachfolgeprozessen, die oft als "Siegerjustiz" diffamiert wurde, bei Fachleuten als vorbildlich. Heutzutage ist weitgehend vergessen, dass nicht nur Hauptkriegsverbrecher wie Göring und Keitel vor Gericht standen, sondern auch Vertreter der einstigen Eliten aus Armee, Diplomatie, Justiz, Wirtschaft und Wissenschaft. Sie waren tief in die Verbrechen verstrickt und gaben vor, nur Befehle befolgt, ihre Pflicht getan oder sogar "Schlimmeres verhütet" zu haben. Im Gegensatz zu den amerikanischen Prozessen wurden in der Sowjetunion zwischen 1943 und 1952 viele willkürliche Urteile gefällt. Daraus lasse sich allerdings nicht "die Unschuld aller Verurteilten oder die moralische Nicht-Anerkennung aller Kriegsverbrecherprozesse ableiten", schreibt Gerd Ueberschär.(Gerd R. Ueberschär [Herausgeber]: Der Nationalsozialismus vor Gericht. Die alliierten Prozesse gegen Kriegsverbrecher und Soldaten 1943-1952. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 1999. 319 Seiten, 26,90 Mark.)
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