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Ziel der Liberalisierung des Energiemarktes durch die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien der Europäischen Union war die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt zu verbessern. Für das Funktionieren eines liberalisierten leitungsgebundenen Energiemarktes ist der Netzzugang unerlässlich und stellt dieser das Fundament der Liberalisierung dar. Im einzelnen muss daher untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen die Netzbetreiber berechtigt sind, den Zugang zu ihren System zu verweigern und welche Möglichkeiten den Netzzugangswerbern offen stehen, eine…mehr

Produktbeschreibung
Ziel der Liberalisierung des Energiemarktes durch die Elektrizitäts- und Erdgasbinnenmarktrichtlinien der Europäischen Union war die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft insgesamt zu verbessern. Für das Funktionieren eines liberalisierten leitungsgebundenen Energiemarktes ist der Netzzugang unerlässlich und stellt dieser das Fundament der Liberalisierung dar. Im einzelnen muss daher untersucht werden, unter welchen Voraussetzungen die Netzbetreiber berechtigt sind, den Zugang zu ihren System zu verweigern und welche Möglichkeiten den Netzzugangswerbern offen stehen, eine Netzzugangsverweigerung zu bekämpfen. Die besondere Schwierigkeit der netzzugangsrelevanten Bestimmungen im Energierecht betrifft die technisch-physikalische Komponente und werden daher die wichtigsten technischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Kapitel B. behandelt. Kapitel C beschäftigt sich mit verfassungsrechtlichen Erwägungen, da der Netzzugang auch einen Eingriff in das Eigentumsrecht darstellt. In den Kapiteln D und E werden die Netzzugangsberechtigung und Netzzugangsverweigerung näher erläutert. Letztendlich sollen die Ergebnisse zu einer praktikablen Lösung führen.
Autorenporträt
Haimbuchner, Manfred§Geburtsdatum: 12.08.1978Geburtsort:Wels, Oberösterreich, ÖsterreichStudium: 1998 Beginn des Studiums der Rechtswissenschaften an der Johannes Kepler Universität Linz; Abschluss Diplomstudium 2003; Doktorat 2006Berufliche Tätigkeiten: Gerichtsjahr 2003/2004, seit Juli 2004 Rechtsanwaltsanwärter, seit Oktober 2006 Nationalratsabgeordneter