"Es kann dem Vermieter nicht gut gehen, wenn der Mieter leidet" - aber wann erfährt der Vermieter vom Leiden des Mieters? - diese Frage nach dem rechtlichen Verhältnis zwischen Büro-Vermieter und Büro-Mieter ist Ausgang für die Untersuchung der aktuell üblichen Büro-Mietverträge gem. BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). Eine tiefgreifende Analyse brachte zu tage, dass es keinen systematischen und verbrieften Informationsfluss zwischen den beiden Vertragsparteien gibt. Eine Alternative dazu bietet ein Mietvertrag, der nach den Grundzügen der Stillen Beteiligung gem. HGB (Handelsgesetzbuch) konzipiert ist.