Masterarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,3, Universität Kassel, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Internationalisierung und das damit einhergehende Zusammenwachsen von Märkten führten und führen weiterhin zu einer Institutionalisierung ebendieser. Als Akteure treten hierbei in der Regel kapitalmarktorientierte Unternehmen in Erscheinung und nicht selten ist dabei die Rede von sog. Milliarden-Deals. Doch so spektakulär derartige Kapitalbewegungen in der Tagespresse dargestellt werden, so diffizil ist es für die beteiligten Unternehmen, Transaktionen - unabhängig vom Volumen - wahrheitsgetreu und möglichst transparent für den geneigten Bilanzleser abzubilden. Neben den hiesigen Rechnungslegungsstandards, sind es insbesondere die vom in 2001 gegründeten IASB ausgegebenen internationalen Rechnungslegungsstandards, namentlich IAS und IFRS, die in Deutschland seit 2005 Einzug halten in die Bilanzierungsabteilungen von international agierenden, kapitalmarktorientierten Konzernen und deren (Einzel-)Tochterunternehmen. Ziel dieser Rechnungslegungsstandards ist eine vereinheitlichende Darstellung der Jahresabschlüsse, infolgedessen diese leichter zu vergleichen sein sollen. Ferner wird damit beabsichtigt, Unternehmen zu einer qualitativ hochwertigeren und zugleich transparenteren Finanzberichterstattung zu bewegen.
Eine zentrale Rolle innerhalb der IFRS nimmt das Konzept des sog. true and fair view bzw. der true and fair presentation ein. Um diesem Konzept wiederum gerecht zu werden, definiert das IFRS-Gesamtwerk den Begriff des fair value, welcher in deutscher Sprache als beizulegender Zeitwert bezeichnet wird. Dieser Wertbegriff ist in vielen IFRS-Standards enthalten und unterlag, je nach Ausrichtung und Umfang des Einzelstandards, einer mannigfaltigen Definition und Bestimmung, was bei der praktischen Anwendung zu Methodenunsicherheiten und letztlich auch zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führte.
Infolge dieser standardspezifischen Inkonsistenzen veröffentlichte der IASB im Mai 2011 mit IFRS 13 einen völlig neuen Standard. Dieser definiert den Fair-Value-Begriff - das IFRS-Gesamtwerk übergreifend - einheitlich. Darüber hinaus gibt er vor, welche Methoden zur Ermittlung des Fair Value heranzuziehen sind. Neben diversen Einzelstandards, welche eine Bewertung zum Fair Value vorsehen, kommt es im Zuge einer möglichen Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 zu einer Überschneidung mit IFRS 13. Hier verlangt IAS 36.18 nach dem sog. Nettoveräußerungspreis (Fair value less costs of disposal), welcher nach Maßgaben des IFRS 13 zu ermitteln ist.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.
Eine zentrale Rolle innerhalb der IFRS nimmt das Konzept des sog. true and fair view bzw. der true and fair presentation ein. Um diesem Konzept wiederum gerecht zu werden, definiert das IFRS-Gesamtwerk den Begriff des fair value, welcher in deutscher Sprache als beizulegender Zeitwert bezeichnet wird. Dieser Wertbegriff ist in vielen IFRS-Standards enthalten und unterlag, je nach Ausrichtung und Umfang des Einzelstandards, einer mannigfaltigen Definition und Bestimmung, was bei der praktischen Anwendung zu Methodenunsicherheiten und letztlich auch zu fehlerhaften Jahresabschlüssen führte.
Infolge dieser standardspezifischen Inkonsistenzen veröffentlichte der IASB im Mai 2011 mit IFRS 13 einen völlig neuen Standard. Dieser definiert den Fair-Value-Begriff - das IFRS-Gesamtwerk übergreifend - einheitlich. Darüber hinaus gibt er vor, welche Methoden zur Ermittlung des Fair Value heranzuziehen sind. Neben diversen Einzelstandards, welche eine Bewertung zum Fair Value vorsehen, kommt es im Zuge einer möglichen Wertminderung von Vermögenswerten nach IAS 36 zu einer Überschneidung mit IFRS 13. Hier verlangt IAS 36.18 nach dem sog. Nettoveräußerungspreis (Fair value less costs of disposal), welcher nach Maßgaben des IFRS 13 zu ermitteln ist.
Hinweis: Dieser Artikel kann nur an eine deutsche Lieferadresse ausgeliefert werden.