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Zum WerkDer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hat das Recht des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene sowie auf kommunaler Ebene vollständig reformiert.Die Neuauflage berücksichtigt die durch die Tarifeinigung vom 27. Februar 2010 für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen eingetretenen Änderungen sowohl im allgemeinen als auch den besonderen Teilen des TVöD und erläutert daneben die Änderungen im Überleitungsrecht. Anhand vieler Einzelbeispiele wird das noch neue und im Wandel befindliche Tarifrecht des öffentlichen Dienstes leicht verständlich dargestellt, insbesondere…mehr

Produktbeschreibung
Zum WerkDer Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) hat das Recht des öffentlichen Dienstes auf Bundesebene sowie auf kommunaler Ebene vollständig reformiert.Die Neuauflage berücksichtigt die durch die Tarifeinigung vom 27. Februar 2010 für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen eingetretenen Änderungen sowohl im allgemeinen als auch den besonderen Teilen des TVöD und erläutert daneben die Änderungen im Überleitungsrecht. Anhand vieler Einzelbeispiele wird das noch neue und im Wandel befindliche Tarifrecht des öffentlichen Dienstes leicht verständlich dargestellt, insbesondere das komplizierte Überleitungsrecht des TVÜ Bund/VKA wird anhand von Beispielen aus der Praxis erläutert.Eingegangen wird insbesondere auf:- die Zuordnung der Vergütungs- und Lohngruppen,- die Bildung der Vergleichsentgelte,- die Stufenzuordnung der Angestellten und Arbeiter in die Entgeltgruppen,- die Besitzstandsregelungen,- die Fragen zur Arbeitszeit,- die Entgeltregelungen,- die Stufen derEntgelttabellen,- das Leistungsentgelt,- die Urlaubs- und Arbeitsbefreiung,- die Befristung und Beendigung von Arbeitsverhältnissen.Vorteile auf einen BlickÜber 60 Schaubilder, Checklisten und Übersichten bieten in der täglichen Praxis - auch dem Nichtjuristen - eine Hilfestellung im Umgang mit dem noch neuen Tarifregelwerk.ZielgruppeFür alle Dienststellen von Bund und Gemeinden, Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht, Gewerkschaften und Arbeitgebervertreter sowie für alle Beschäftigten des Bundes und der Kommunen.