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Die Anwendbarkeit des neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes knüpft anders als das bisherige Heimvertragsrecht nicht mehr an der Wohnform "Heim" an, sondern an einem bestimmten Vertragsinhalt. Es gilt somit nicht nur für die bundesweit über 700.000 Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen, sondern für alle Verträge, in denen sich ein Unternehmer vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen.
Systematisch erläutert
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Produktbeschreibung
Die Anwendbarkeit des neuen Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes knüpft anders als das bisherige Heimvertragsrecht nicht mehr an der Wohnform "Heim" an, sondern an einem bestimmten Vertragsinhalt. Es gilt somit nicht nur für die bundesweit über 700.000 Bewohner von Pflege- und Seniorenheimen, sondern für alle Verträge, in denen sich ein Unternehmer vertraglich zur Überlassung von Wohnraum und zur Erbringung von Pflege- oder Betreuungsleistungen verpflichtet, die der Bewältigung eines durch Alter, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung bedingten Hilfebedarfs dienen.

Systematisch erläutert werden u.a.: Informationspflichten vor Vertragsabschluss

Vertragsabschluss und Vertragsdauer

Schriftform und Vertragsinhalte

Sicherheitsleistungen

Leistungspflichten

Vertragsanpassung bei Änderung des Pflege- und Betreuungsbedarfs

Entgelterhöhung

Leistungsstörungen und ihre Folgen

Vertragsbeendigung durch Kündigung

Besonderheitenbei Bezug von Sozialleistungen.
Autorenporträt
Kempchen, Ulrike
Rechtsanwältin Ulrike Kempchen ist Leiterin des Informations- und Beratungsdienstes der Bundesinteressenvertretung der Nutzerinnen und Nutzer von Wohn- und Betreuungsangeboten im Alter und bei Behinderung (BIVA) e.V.