Sebastian Sandhaus untersucht das Schicksal des Nießbrauchs am Gesellschaftsanteil in der Umwandlung. Zunächst stellt er die Auswirkungen einer Umwandlung auf die Mitgliedschaft dar. Mit Blick auf die praktische Tauglichkeit des Anteilsnießbrauchs als Gestaltungsinstrument untersucht er sodann, inwieweit dieser nach der Umwandlung fortbesteht, welche Voraussetzungen für die Geltendmachung gegenüber der neuen Gesellschaft gelten, wie sich ein Rechtsformwechsel auf den Inhalt des Nießbrauchs auswirkt und inwieweit der Nießbraucher im Umwandlungsverfahren zu beteiligen ist. Der Autor sieht den Nießbrauch als praktisch taugliches Gestaltungsinstrument an.
Insbesondere in Bezug auf die äußerst umstrittene Frage, ob der Nießbrauch überhaupt Mitverwaltungsrechte in der Gesellschaft vermittelt, kommt Sandhaus zu dem Ergebnis, dass dinglich wirkende Mitverwaltungsrechte des Nießbrauchers mit umwandlungsgesetzlichen Wertungen vereinbar sind. Sie bestehen mit dem Anteilsnießbrauch inder neuen Gesellschaft fort, ohne dass es einer besonderen Zustimmung der beteiligten Gesellschafter bedürfte.
Insbesondere in Bezug auf die äußerst umstrittene Frage, ob der Nießbrauch überhaupt Mitverwaltungsrechte in der Gesellschaft vermittelt, kommt Sandhaus zu dem Ergebnis, dass dinglich wirkende Mitverwaltungsrechte des Nießbrauchers mit umwandlungsgesetzlichen Wertungen vereinbar sind. Sie bestehen mit dem Anteilsnießbrauch inder neuen Gesellschaft fort, ohne dass es einer besonderen Zustimmung der beteiligten Gesellschafter bedürfte.
"Die Arbeit von Sandhaus verdient höchstes Lob: Eine beeindruckende Arbeit! Einerseits zeigt sie dem Praktiker auf, wie komplex die Probleme des Nießbrauchs insbesondere im Rahmen von Unternehmensumstrukturierungen sein können und wie viele höchstrichterlich ungeklärte Rechtsfragen sich zu diesem Themenbereich ergeben. Gleichzeitig schlägt Sandhaus weitgehend taugliche Lösungen der Problemfälle vor. [...] Gleichwohl ist jedem Notar, der Problemfälle von Nießbrauchsrechten im Rahmen von Umwandlungen lösen möchte, die Lektüre und Anschaffung wärmstens zu empfehlen. Er wird stets wertvolle Hinweise für die Lösung seiner Detailprobleme finden." Dr. Eckhard Wälzholz, in: Mitteilungen des Bayerischen Notarvereins, der Notarkasse und der Landesnotarkammer Bayern, 2/2008