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Die 1848 eingerichteten Schwurgerichte waren eine der großen Errungenschaften der Märzrevolution. Erstmals war das Volk unmittelbar an der Rechtsprechung beteiligt. Die 12 Geschworenen entschieden alleine über Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten, die Berufsrichter legten nur noch die Höhe der Strafe fest. Die wechselvolle Geschichte des Oberfränkischen Schwurgerichtshofes im politischen Wandel der Jahre über vier Epochen hinweg wird auf wissenschaftlicher Basis in verständlicher Form dargestellt. 250 Einzelfälle berichten eindrucksvoll über schockierende Kapitalverbrechen wie Mord,…mehr

Produktbeschreibung
Die 1848 eingerichteten Schwurgerichte waren eine der großen Errungenschaften der Märzrevolution. Erstmals war das Volk unmittelbar an der Rechtsprechung beteiligt. Die 12 Geschworenen entschieden alleine über Schuld oder Nichtschuld des Angeklagten, die Berufsrichter legten nur noch die Höhe der Strafe fest. Die wechselvolle Geschichte des Oberfränkischen Schwurgerichtshofes im politischen Wandel der Jahre über vier Epochen hinweg wird auf wissenschaftlicher Basis in verständlicher Form dargestellt. 250 Einzelfälle berichten eindrucksvoll über schockierende Kapitalverbrechen wie Mord, Totschlag und Raub, über Kindsmord aus sozialer Not, über Brandstiftungen, die mit dem Tode bestraft wurden, über häufig tödlich endende Messerstechereien aus nichtigem Anlass oder über Landfriedensbruch mit politischem Hintergrund. Oft standen schon 9- bis 12-jährige vor Gericht. Von den 77 Todesurteilen wurden 13 auf der Bayreuther Henkersau vollstreckt. Höchst interessante Presse- Verfahren geben die damaligen gesellschaftlichen, politischen und religiösen Streitthemen wieder. Sozialdemokratische Redakteure hatten “schlechte Karten” vor dem Schwurgericht, während die Geschworenen oft die Pressefreiheit gegen die Obrigkeit verteidigten. Andere Rechtsfälle wiederum regten schon damals zum Schmunzeln an. Die Prozesse bringen dem Leser die Lebensumstände und Verhaltensweisen der Menschen nahe, ihre Bräuche und Sitten, aber auch ethische Wertvorstellungen und ein ganz anderes Rechtsempfinden.