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Der Zurechnungsfaktor ist eine der Voraussetzungen für die zivilrechtliche Haftung. Der "objektive" Zurechnungsfaktor ist, einfach ausgedrückt, dann gegeben, wenn das "Verschulden" des Handelnden (subjektiver Faktor) für die Zurechnung der Haftung irrelevant ist; in diesen Fällen kommt der Haftpflichtige nur durch den Nachweis des Verschuldens eines anderen vom Haken. Obwohl der subjektive Faktor die Regel ist, hat der objektive Faktor heutzutage im Deliktsrecht stark an Bedeutung gewonnen.

Produktbeschreibung
Der Zurechnungsfaktor ist eine der Voraussetzungen für die zivilrechtliche Haftung. Der "objektive" Zurechnungsfaktor ist, einfach ausgedrückt, dann gegeben, wenn das "Verschulden" des Handelnden (subjektiver Faktor) für die Zurechnung der Haftung irrelevant ist; in diesen Fällen kommt der Haftpflichtige nur durch den Nachweis des Verschuldens eines anderen vom Haken. Obwohl der subjektive Faktor die Regel ist, hat der objektive Faktor heutzutage im Deliktsrecht stark an Bedeutung gewonnen.
Autorenporträt
Attorney and lawyer from the National University of Tucumán.