Das vorliegende Werk analysiert, inwieweit sich die in der RL 89/665/EWG normierte Haftpflicht wegen Vergaberechtsverletzungen durch öffentliche Auftraggeber in die unionsrechtliche Haftungssystematik einfügt. Als Vergleichsmaßstab wurde die primärrechtliche Haftpflicht der Mitgliedstaaten für Unionsrechtsverletzungen im Allgemeinen herangezogen, welche nach stRsp des Gerichtshofs der Europäischen Union – wie auch die außervertragliche Haftung der Union gemäß Art 340 Abs 2 AEUV – von einem hinreichend qualifizierten Verstoß abhängig ist. Ob diese Haftungsbeschränkung auch gegenüber den im Rahmen eines Vergabeverfahrens geschädigten Bietern wirksam gemacht werden kann, sodass ein kohärenter Haftungsmaßstab gegeben ist, wird im Rahmen einer kritischen Würdigung der Judikatur des EuGH eingehend untersucht. Daran anknüpfend ergeht eine Beurteilung über die Unionsrechtskonformität bzw die unionsrechtskonforme Auslegung der Schadenersatzregelung des § 337 BVergG 2006.