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Die Neuen Steuerungsmodelle haben die Justiz erreicht. Damit sind für die Richter als rechtsprechende Gewalt besondere Gefahren verbunden, weil sie ihre Tätigkeit in einem rein exekutiv dominierten Umfeld ausüben. Gleichzeitig besteht nur eine geringe gesetzliche Regelungsdichte hinsichtlich der Rechtsprechungsverwaltung. Es fehlt ein verfassungsrechtlicher Unabhängigkeitsbegriff.
Carsten Schütz entwickelt angesichts des insoweit beschränkten Stellenwerts des Gewaltenteilungsprinzips eine fundierte Dogmatik der richterlichen Unabhängigkeit gem. Art. 97, 92 GG, die die Exekutive in ihre
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Produktbeschreibung
Die Neuen Steuerungsmodelle haben die Justiz erreicht. Damit sind für die Richter als rechtsprechende Gewalt besondere Gefahren verbunden, weil sie ihre Tätigkeit in einem rein exekutiv dominierten Umfeld ausüben. Gleichzeitig besteht nur eine geringe gesetzliche Regelungsdichte hinsichtlich der Rechtsprechungsverwaltung. Es fehlt ein verfassungsrechtlicher Unabhängigkeitsbegriff.

Carsten Schütz entwickelt angesichts des insoweit beschränkten Stellenwerts des Gewaltenteilungsprinzips eine fundierte Dogmatik der richterlichen Unabhängigkeit gem. Art. 97, 92 GG, die die Exekutive in ihre verfassungsrechtlichen Schranken weist und dem Gesetzgeber eine zentrale Rolle zuerkennt. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich Kosten-Leistungsrechnung, Controlling, Budgetierung, Benchmarking und Qualitätsmanagement in den Gerichten auf ihre - unter Bedingungen weithin zu bejahende - verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft.
Rezensionen
»[D]ie Arbeit ist jedenfalls außergewöhnlich innovativ und in allen Abschnitten gut belegt. [...] Schütz argumentiert sowohl eigenständig pointiert als auch differenziert zurückhaltend [...]. das Buch von Schütz bietet hier einen wohltuend frischen Blick.« Axel Tschentscher, in: Recht und Politik, 2/2008

»Denn damit bietet das Werk einen erstaunlich umfassenden, gut strukturierten und fundierten Überblick über die rechtspolitischen Problemfelder rund um die Trennung ebenso wie die Verschränkung der Judikative mit der Legislative und insbesondere der Exekutive.[...]« Thomas Edinger, in: Deutsche Richterzeitung, Juli/August 2006

»Insgesamt kommt Schütz zu dem Urteil, daß die für die Verwaltung vorgesehenen Neuen Steuerungsmodelle für die Gerichte sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sind. Statt dessen bedarf es eines richterlich organisierten Qualitätsmanagements, für das freilich der Gesetzgeber die erforderlichen Grundlagen schaffen muß. [...] Das Buch ist ein eindrucksvolles Plädoyer für die Aufwertung der Aufgaben und der Verantwortung des parlamentarischen Gesetzgebers sowohl für den Schutz der richterlichen Unabhängigkeit als auch in gleicher Weise für ihre Beschränkung. Es gehört deshalb auf den Schreibtisch eines jeden, der sich mit Rechtspolitik und Justizreform beschäftigt.« Professor Dr. Uwe Blaurock, in: Juristenzeitung, 21/2006

»In seiner verdienstvollen Studie untersucht der Verfasser vor allem, welche Grenzen die Gewaltenteilung (Art. 20 II 2 GG) und die richterliche Unabhängigkeit (Art. 97 GG) diesen Ökonomisierungsbestrebungen setzten. Mit überzeugender Argumentation gelangt er zu dem Fazit einer formellen und materiellen Verfassungswidrigkeit der NSM, wenngleich eine völlige Selbstverwaltung der Justiz gänzlich ohne Einflussnahme der Exekutive aus der Verfassung noch nicht herauszulesen sei. Eine sehr respektable Arbeit, die einen fundamentalen Wandel in der Kultur der Gerichte sichtbar macht; das sollte bedenken, wer nach dem Studium das Richteramt anstrebt.« In: Ex Libris, 90/2006…mehr