Wasser, unverzichtbare Grundlage menschlicher Existenz, steht für Reinheit, Klarheit und Leben. Andererseits verursacht es unermessliches Leid und Verwüstung durch Unwetter und Überschwemmungen. Gerade die Neuzehnfünfziger und -sechziger Jahre waren in Österreich von Hochwässern geprägt. Nach seither mehreren Hochwasserkatastrophen in jedem Jahrzehnt sind nach der Jahrtausendwende schließlich die Hochwässer von 2002, 2005, 2009 und 2010 von Bedeutung. Gerade über den Eintritt solcher Naturgefahren hat der Mensch grundsätzlich keine Kontrolle. Allerdings ist er befähigt, aus Vergangenem zu lernen, Methoden in der Forschung weiterzuentwickeln und durch Gesetze ein gemeinsames Vorgehen zu regeln, um so den Hochwässern und deren Gefährdungspotential vorzubeugen und im Eintrittsfall bestens gerüstet zu sein. Natürlich kann man den Eintritt von Hochwässern nicht vorhersehen. Ein großer Teil des Schadens ist aber auch auf Mängel bei der Handhabe der Katastrophenvorsorge zurückzuführen. Schwierigkeiten beim Hochwasserrisikomanagement liegen vor allem in der weitreichenden Verknüpfung von unterschiedlichsten Fachgebieten und in der Koordination dieser begründet.
Gegenstand des Buches ist die rechtliche Gestaltung des Umgangs mit Hochwässern anhand des 2011 novellierten Wasserrechtsgesetzes. 2007 wurde von der Europäischen Union eine Richtlinie erlassen, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dieser Art von Naturgefahr vorgibt. Sie legt besonderes Augenmerk auf die Erfassung von Risiken und die Auswirkungen von Hochwassergeschehen, die Bewertung dergleichen und die entsprechenden zu treffenden Maßnahmen. Der Schwerpunkt der WRG-Novelle liegt auf der Umsetzung dieser Hochwasserrichtlinie in nationales Recht, weshalb diese Grundlage zuvor erläutert wird. Weiters wird das neue Managementsystem geschildert, welches für Österreich einen Hochwasserschutz bieten soll. Es folgt eine Kritik der Novelle, die Details aus den novellierten Paragraphen und entsprechende Zusammenhänge erläutert und auch die Novelle in ihrer Gesamtheit bewertet. Im Zuge dessen wird besonders auf den Entstehungsvorgang der Novelle eingegangen, in dem WissenschaftlerInnen, Projektteams und Interessenvertretungen ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben, die man nicht immer bedacht hatte und die in unterschiedlicher Reichweite in das endgültige Gesetz aufgenommen wurden. Dabei wird das gesamtheitliche Konzept des novellierten WRG betreffend Hochwasserschutz dargestellt und bewertet.
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Gegenstand des Buches ist die rechtliche Gestaltung des Umgangs mit Hochwässern anhand des 2011 novellierten Wasserrechtsgesetzes. 2007 wurde von der Europäischen Union eine Richtlinie erlassen, die einen einheitlichen Rahmen für den Umgang mit dieser Art von Naturgefahr vorgibt. Sie legt besonderes Augenmerk auf die Erfassung von Risiken und die Auswirkungen von Hochwassergeschehen, die Bewertung dergleichen und die entsprechenden zu treffenden Maßnahmen. Der Schwerpunkt der WRG-Novelle liegt auf der Umsetzung dieser Hochwasserrichtlinie in nationales Recht, weshalb diese Grundlage zuvor erläutert wird. Weiters wird das neue Managementsystem geschildert, welches für Österreich einen Hochwasserschutz bieten soll. Es folgt eine Kritik der Novelle, die Details aus den novellierten Paragraphen und entsprechende Zusammenhänge erläutert und auch die Novelle in ihrer Gesamtheit bewertet. Im Zuge dessen wird besonders auf den Entstehungsvorgang der Novelle eingegangen, in dem WissenschaftlerInnen, Projektteams und Interessenvertretungen ihre Stellungnahmen zum Gesetzesentwurf abgegeben haben, die man nicht immer bedacht hatte und die in unterschiedlicher Reichweite in das endgültige Gesetz aufgenommen wurden. Dabei wird das gesamtheitliche Konzept des novellierten WRG betreffend Hochwasserschutz dargestellt und bewertet.
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