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Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts hat seit 1989 zu einer kaum überschaubaren Fülle von Veröffentlichungen geführt. Gleichwohl gibt es ein auffälliges Defizit: Von den Opfern ist erstaunlich wenig die Rede; Publikationen, die den Opferaspekt thematisieren, existieren nicht. Die vorliegende Arbeit ist ein Schritt, diese Lücke zu schließen, indem sie die Aufarbeitung des DDR-Unrechts, die strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung selbst sowie das strafrechtliche Rehabilitierungs- und Entschädigungsrecht einer teils kritischen, teils befürwortenden Würdigung…mehr

Produktbeschreibung
Die strafrechtliche Aufarbeitung des sogenannten DDR-Unrechts hat seit 1989 zu einer kaum überschaubaren Fülle von Veröffentlichungen geführt. Gleichwohl gibt es ein auffälliges Defizit: Von den Opfern ist erstaunlich wenig die Rede; Publikationen, die den Opferaspekt thematisieren, existieren nicht. Die vorliegende Arbeit ist ein Schritt, diese Lücke zu schließen, indem sie die Aufarbeitung des DDR-Unrechts, die strafrechtliche Vergangenheitsbewältigung selbst sowie das strafrechtliche Rehabilitierungs- und Entschädigungsrecht einer teils kritischen, teils befürwortenden Würdigung unterzieht.

Neben einleitenden Begriffsbestimmungen stehen hier zunächst die Opferaspekte im Umgang mit den Tätern und ihren Taten im Mittelpunkt der Betrachtung. Ein Blick auf die durch Opferaspekte gesteuerte Diskussion um die Straftheorien im Rahmen der strafrechtlichen Vergangenheitsbewältigung fehlt hier ebensowenig wie eine kritische Würdigung des Mauerschützenunrechts im Lichte des Rückwirkungsverbotes und der Radbruch'schen Formel. Ausführungen z. B. zu Fragen des Legalitätsprinzips runden das Bild der zunächst von Einzeldelikten unabhängigen Betrachtungen ab. Gestützt auf vorhandenes Zahlenmaterial werden sodann die im Zuge der Aufarbeitung relevant gewordenen Delikte einer differenzierten Würdigung unterzogen, wobei auch zu Fragen der Verjährung, der Möglichkeiten von Amnestien im Lichte der Opferaspekte sowie auf außergerichtliche Tribunale nach südafrikanischem Vorbild Stellung genommen wird.

Ein weiterer Abschnitt ist dem strafrechtlichen Rehabilitierungs- und Entschädigungsrecht seit 1989 gewidmet. Obwohl sich die gesetzlichen Regelungen bis zu der Neufassung des StrRehaG im Dezember 1999 stetig weiterentwickelt haben, bleiben doch wichtige Punkte hinter den Erwartungen der Opfer und des Art. 17 des Einigungsvertrages zurück.
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Rezensionen

Perlentaucher-Notiz zur F.A.Z.-Rezension

Obwohl diese Arbeit nach Meinung des Rezensenten Wolfgang Schuller einige Schwachstellen aufweist, lobt er doch die Bemühungen der Autorin um eine differenzierte und ausgewogene Darstellung. Mit der könne Regina Blümmel allerdings nicht verhindern, dass "die Täter immer viel interessanter sind als die Opfer". Das größte methodologische Manko des Buches liegt nach Meinung des Rezensenten darin, dass nie wirklich geklärt wird, "was eigentlich unter legitimen Bedürfnissen oder Ansprüchen der Opfer zu verstehen ist". Auch stört ihn, dass das diffuse Unrecht, das die Stasi durch "Zersetzungsmaßnahmen den Untertanen" angetan hat, nur beiläufig erwähnt wird - obwohl Schuller sich durchaus der Schwierigkeit bewusst ist, dass diese Problematik "strafrechtlich kaum fassbar" ist.

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