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Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Bevor man sich mit dem Opferfürsorgeerlass 1948 (OFE 1948) beschäftigt, gilt es zu klären, um was es sich bei einem Erlass grundsätzlich handelt. Gemäß Verwaltungsrecht stellt ein Erlass eine Verwaltungsanordnung, in diesem Fall durch die oberste Bundesbehörde, für den internen Gebrauch an nachgeordnete Behörden dar. Der Sinn eines Erlasses liegt darin, den ein Gesetz zu vollziehenden Behörden Durchführungsanweisungen zur Anwendung des entsprechenden Gesetzes zu…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 2, Universität Wien, Sprache: Deutsch, Abstract: Bevor man sich mit dem Opferfürsorgeerlass 1948 (OFE 1948) beschäftigt, gilt es zu klären, um was es sich bei einem Erlass grundsätzlich handelt. Gemäß Verwaltungsrecht stellt ein Erlass eine Verwaltungsanordnung, in diesem Fall durch die oberste Bundesbehörde, für den internen Gebrauch an nachgeordnete Behörden dar. Der Sinn eines Erlasses liegt darin, den ein Gesetz zu vollziehenden Behörden Durchführungsanweisungen zur Anwendung des entsprechenden Gesetzes zu geben. Aus diesem Grund existieren für den Großteil der Gesetze auch entsprechende Durchführungsbestimmungen mit mehr oder weniger detaillierten Verhaltensanweisungen; so genannte Erlässe!Im gegebenen Fall bezieht sich der OFE 1948, verlautbart am 15.7.1948 durch das Bundesministeriums für soziale Verwaltung, auf das Opferfürsorgegesetz 1947 (OFG 1947), welches am 2. September 1947 in Kraft getreten ist. Da der alleinige Gesetzestext des OFG 1947 oft sehr unergiebig war, kann dem OFE 1948 besondere Bedeutung zugemessen werden. Darüber hinaus kommt dem OFE 1948 aber deshalb eine herausragende Bedeutung zu, da der "Entwurf eines Kommentars und der Durchführungsbestimmungen", welcher der Richtverordnung zum OFG 1947 angeschlossen war, weitestgehend als OFE 1948 umgesetzt wurde. Somit handelt es sich beim OFE 1948 "um - zum Teil sehr konkrete - Hinweise, wie der Gesetzgeber die Bestimmungen des OFG offenbar verstanden hat." Im Gegensatz zum OFE 1948 wurden die anderen, im Zusammenhang mit dem OFG und seinen Änderungen stehenden Erlässe, zum Großteil kaum veröffentlicht. Der OFE 1948 gliedert sich in zwölf Abschnitte, wobei dem Abschnitt I, welcher sich mit den "Anspruchsberechtigten Personen" beschäftigt, in dieser Arbeit die größte Bedeutung zugemessen wurde. Vier Abschnitte des OFE 1948 waren wenige Jahre nach dem Inkrafttreten des Erlasses, aufgrund von Gesetzesnovellierungen, nicht mehr in Kraft und werden daher in dieser Arbeit kaum beachtet. Die weiteren Bereiche des Erlasses, welche in dieser Arbeit angesprochen werden, beschäftigen sich mit Amtsbescheinigung und Opferausweis, Beratung und Behandlung von Inhabern von Amtsbescheinigungen und Opferausweisen, Begünstigungen des Gesetzes, Fürsorgemaßnahmen des Gesetzes, Mitwirkung des Bundes der politisch Verfolgten, Erlöschen und Verwirkung der Anspruchsberechtigung sowie Schluss- und Übergangsbestimmungen zur Inkrafttretung des Erlasses.
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