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Der durch das Kinderehen-Gesetz eingeführte Art. 13 Abs. 3 EGBGB, der Ehen Minderjähriger für unwirksam bzw. aufhebbar erklärt, hat für Furore in der Rechtswissenschaft gesorgt. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, sich mit der Zulässigkeit typisierter ordre public-Klauseln im Internationalen Eheschließungsrecht auseinanderzusetzen. Hierzu wird die Entstehung entsprechender Normen im nationalen IPR nachgezeichnet. Eine Rechtsvergleichung mit dem englischen Recht liefert wertvolle Erkenntnisse über die in diesem Bereich relevanten gesetzgeberischen Interessen. Abschließend werden die…mehr

Produktbeschreibung
Der durch das Kinderehen-Gesetz eingeführte Art. 13 Abs. 3 EGBGB, der Ehen Minderjähriger für unwirksam bzw. aufhebbar erklärt, hat für Furore in der Rechtswissenschaft gesorgt. Die Arbeit nimmt dies zum Anlass, sich mit der Zulässigkeit typisierter ordre public-Klauseln im Internationalen Eheschließungsrecht auseinanderzusetzen. Hierzu wird die Entstehung entsprechender Normen im nationalen IPR nachgezeichnet. Eine Rechtsvergleichung mit dem englischen Recht liefert wertvolle Erkenntnisse über die in diesem Bereich relevanten gesetzgeberischen Interessen. Abschließend werden die Vorbehaltsklauseln des autonomen internationalen Eheschließungsrecht auf ihre Vereinbarkeit mit dem Verfassungs-, Völker- und Unionsrecht überprüft. Die Arbeit gelangt dabei zu dem Ergebnis, dass Art. 13 Abs. 2 und Art. 13 Abs. 4 EGBGB beizubehalten sind, während Art. 13 Abs. 3 EGBGB als verfassungswidrig zu bewerten ist.
Autorenporträt
Greta Siegert studierte Rechtswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg. Von 2015 bis 2018 war sie als studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht bei Herrn Prof. Dr. Sebastian Krebber, LL.M. (Georgetown) tätig. Im Rahmen ihrer Promotion forschte sie am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg. Seit 2021 befindet sie sich im juristischen Vorbereitungsdienst am Hanseatischen Oberlandesgericht.