Der Ordre Public-Vorbehalt als Versagungsgrund der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung internationaler Schiedssprüche
Unter Berücksichtigung des deutschen, schweizerischen, französischen und englischen Rechts sowie des UNCITRAL-Modellgesetzes. Dissertationsschrift Herausgegeben:Magnus, Ulrich
Der Ordre Public-Vorbehalt als Versagungsgrund der Anerkennung und Vollstreckbarerklärung internationaler Schiedssprüche
Unter Berücksichtigung des deutschen, schweizerischen, französischen und englischen Rechts sowie des UNCITRAL-Modellgesetzes. Dissertationsschrift Herausgegeben:Magnus, Ulrich
Für die Bedeutung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist es eine zentrale Frage, wann staatliche Instanzen Schiedssprüche anerkennen und zur Vollstreckung zulassen und wann sie Schiedssprüchen diese Anerkennung versagen. Wichtigster und zugleich unbestimmtester Versagungsgrund ist der Verstoß gegen den Ordre Public. Entscheidend ist es dabei, in welchem Umfang Staaten von diesem Vorbehalt praktisch Gebrauch machen und welche Auswirkungen dies auf die Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche hat. Mit diesen Fragen befasst sich diese Arbeit. Hierzu werden…mehr
Für die Bedeutung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit ist es eine zentrale Frage, wann staatliche Instanzen Schiedssprüche anerkennen und zur Vollstreckung zulassen und wann sie Schiedssprüchen diese Anerkennung versagen. Wichtigster und zugleich unbestimmtester Versagungsgrund ist der Verstoß gegen den Ordre Public. Entscheidend ist es dabei, in welchem Umfang Staaten von diesem Vorbehalt praktisch Gebrauch machen und welche Auswirkungen dies auf die Anerkennung und Vollstreckung internationaler Schiedssprüche hat. Mit diesen Fragen befasst sich diese Arbeit. Hierzu werden vergleichsweise Länder wie Deutschland, die Schweiz, Frankreich und England sowie das UNCITRAL-Modellgesetz herangezogen.
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Autorenporträt
Die Autorin: María Elena Alvarez de Pfeifle, geboren 1973 in La Paz (Bolivien); 1992-1996 Studium der Rechtswissenschaft; 1994-1998 Studium des Außenhandels; seit 2002 als Anwältin in Bolivien zugelassen; 2002-2003 Master of European Studies an der Universität Hamburg/Europa-Kolleg-Hamburg (Stipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung); 2004-2008 Promotion an der Universität Hamburg (Stipendiatin der Konrad-Adenauer-Stiftung); seit 2007 als Rechtsbeistand für bolivianisches Recht in Hamburg zugelassen.
Inhaltsangabe
Aus dem Inhalt: Ordre Public - Anerkennung und Vollstreckung - Schiedssprüche Rechtsgrundlagen - Zwingendes Recht und Schiedsgerichtsbarkeit - Gemeinschaftsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit - Lex Mercatoria - UNCITRAL-Modellgesetz - New Yorker Übereinkommen - Deutschland - Schweiz - Frankreich - England - Rechtsprechung.
Aus dem Inhalt: Ordre Public - Anerkennung und Vollstreckung - Schiedssprüche Rechtsgrundlagen - Zwingendes Recht und Schiedsgerichtsbarkeit - Gemeinschaftsrecht und Schiedsgerichtsbarkeit - Lex Mercatoria - UNCITRAL-Modellgesetz - New Yorker Übereinkommen - Deutschland - Schweiz - Frankreich - England - Rechtsprechung.
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