Akademische Arbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (Historisches Institut), Veranstaltung: Vorlesung, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Hausarbeit beschäftigt sich mit der Einwirkung des Parlamentarischen Rats bei der Schaffung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Nach der bedingungslosen Kapitulation des Deutschen Reiches und dem Ende des 2. Weltkrieges stand das ehemalige deutsche Reichsgebiet unter der Besatzungshoheit der Alliierten. Der Beschluss der Sechs-Mächte-Konferenz vom Juni 1948 (Großbritannien, USA, Frankreich und die Benelux-Staaten) war die Einigung auf ein einheitliches Konzept für die wirtschaftliche und politische Zukunft der drei westlichen Besatzungszonen. Dieser Beschluss wurde am 1.Juli 1948 von den Westalliierten Militärgouverneuren in Frankfurt, dem Hauptsitz der amerikanischen Besatzungsmacht, den Ministerpräsidenten der westlichen Länder übergeben (Frankfurter Dokumente) mit dem Auftrag, eine verfassungsgebende Nationalversammlung einzuberufen und eine Verfassung für die westlichen Länder zu erarbeiten . Dies sollte eine demokratische Verfassung sein, "die für die beteiligten Länder eine Regierungsform des föderalistischen Typs schafft, die am besten geeignet ist, die gegenwärtig zerrissene deutsche Einheit wieder herzustellen, und die Rechte der beteiligten Länder schützt". Die Entstehung des Grundgesetzes war dabei ein zentrales Ereignis der deutschen Geschichte nach dem Zweiten Weltkrieg. Die zu erarbeitende Verfassung durfte nicht mit den allgemeinen Grundsätzen in Widerspruch stehen und musste von den Militärgouverneuren ratifiziert werden. Dabei kam es im Vorfeld der Beratungen bereits zu unterschiedlichen Auffassungen der Ministerpräsidenten der Länder und den Militärgouverneuren unter anderen darüber, ob überhaupt eine Verfassung nur für den Westteil Deutschlands geschaffen werden könne und ob die Bezeichnung "Verfassung" die juristisch korrekte sei. Die Vorarbeiten wurden durch den Verfassungskonvent geleistet, der auf der Insel Herrenchiemsee tagte, und dessen Entwurf als "Chiemseer Entwurf" die Basis für die Arbeit des Parlamentarischen Rates bildete.
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