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Für die Körperschaftsteuer, die im Gegensatz zur persönlichen Einkommensteuerpflicht nicht auf eine faktische Vorstrukturierung der Realität aufbauen kann, ergibt sich stets die Notwendigkeit, die Körperschaftsteuersubjekte und transparent besteuerte Gebilde (in Deutschland v.a. die Mitunternehmerschaften) mittels eines gesonderten Verfahrens zu bestimmen. Für die erforderliche rechtliche Vorstrukturierung der faktisch bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeiten wird in weiten Teilen auf die Wertungen des Zivilrechts zurückgegriffen. Den an dieser Schnittstelle bestehenden Funktionszusammenhang…mehr

Produktbeschreibung
Für die Körperschaftsteuer, die im Gegensatz zur persönlichen Einkommensteuerpflicht nicht auf eine faktische Vorstrukturierung der Realität aufbauen kann, ergibt sich stets die Notwendigkeit, die Körperschaftsteuersubjekte und transparent besteuerte Gebilde (in Deutschland v.a. die Mitunternehmerschaften) mittels eines gesonderten Verfahrens zu bestimmen. Für die erforderliche rechtliche Vorstrukturierung der faktisch bestehenden gemeinschaftlichen Tätigkeiten wird in weiten Teilen auf die Wertungen des Zivilrechts zurückgegriffen. Den an dieser Schnittstelle bestehenden Funktionszusammenhang zwischen steuerrechtlichen Einordnungsmechanismen und dem materiellen Zivilrecht sowie dem Gesellschaftskollisionsrecht analysiert Ruben Martini auf Grundlage eines numerisch gestützten Rechtsvergleichs. Die so gewonnenen, losgelöst von einer nationalen Rechtsordnung einsetzbaren Erkenntnisse werden daraufhin in einer ersten Verprobung auf das deutsche Körperschaftsteuerrecht angewendet. Die Arbeit wurde mit dem Förderpreis des Deutschen Wissenschaftlichen Instituts der Steuerberater e.V. 2015 und dem Hans Flick-Ehrenpreis 2015 ausgezeichnet.
Autorenporträt
Geboren 1982; Studium der Rechtswissenschaften in Heidelberg und Lund sowie der Betriebs- und Volkswirtschaftslehre in Hagen; 2009 Erste juristische Prüfung und Abschluss als Diplom-Kaufmann; 2009-13 akademischer Mitarbeiter am Institut für Finanz- und Steuerrecht der Universität Heidelberg; 2011-13 Referendariat am LG Heidelberg; 2013 Zweite juristische Staatsprüfung und Eintritt in die Rheinland-Pfälzische Justiz; seit 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesfinanzhof.