Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,7, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit soll den Schusswaffengebrauch in Nordrhein-Westfahlen kurz thematisieren. Des Weiteren soll die Historische Entwicklung des finalen Rettungsschusses aufgezeigt werden. Außerdem sollen die Verfassungs-rechtlichen Vorgaben gegenüber dem finalen Rettungsschusses erläutert werden.Vom ersten Tag im Außendienst führen Polizeivollzugsbeamte ihre Schusswaffe mit sich. Von deren Gebrauch besteht wohl der höchste Respekt. Schnell wird es zur Routine, die Pistole im Holster zu tragen. Bei Fahrzeug- oder Personenkontrollen ist es oftmals Routine für den sichernden Beamten, die Hand zur im Holster befindlichen Schusswaffe zu führen. Der tatsächliche Einsatz der Dienstwaffe, wie auch der nur angedrohte, ist im Leben der meisten Polizeibeamten allerdings eher eine Seltenheit.Die Auswirkungen, die sich aus einem solchen Einsatz für die Beteiligten ergeben können, sind jedoch um ein Vielfaches bedeutender. Die Anlässe, die Schusswaffe einzusetzen, können höchst unterschiedlich sein. Zum einen kann eine plötzliche Bedrohung auftreten und unmittelbar gegen eingesetzte Beamte gerichtet sein, in der sich der Beamte in Bruchteilen von Sekunden für oder gegen den Schusswaffengebrauch entscheiden muss. Anderseits kann der Einsatz der Schusswaffe ein Ergebnis von stunden- oder gar tagelangen Beratens und Abwägens sein.
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