Im Bundesgesetzblatt heißt es wörtlich:
17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe âEURz
11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit
12 Abs. 2, nach
12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6,
15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5âEURoe durch die Angabe âEURz
10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit
12 Abs. 2, nach
12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4,
15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5âEURoe ersetzt.
In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine Gelegenheitsbrusttätowierte, lernt so manchen Leidenden Oberstaatsanwalt kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr. Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.
17 wird wie folgt geändert: In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe âEURz
11 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 4 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit
12 Abs. 2, nach
12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 und 6,
15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5âEURoe durch die Angabe âEURz
10 Abs. 2 Satz 2 Nr. 5, Abs. 3 Satz 2 Nr. 4, auch in Verbindung mit
12 Abs. 2, nach
12 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 und 4,
15 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 4, Abs. 3 Satz 2 Nr. 2, 4 und 5âEURoe ersetzt.
In seiner mittlerweile vierten Sammlung stellt Wilfried Ahrens wieder die witzigsten und groteskesten juristischen Stilblüten vor. Der Leser trifft im Rotlichtmilieu auf eine Gelegenheitsbrusttätowierte, lernt so manchen Leidenden Oberstaatsanwalt kennen und gewinnt Einblick in den Ablauf der auf Rechtsfindung gerichteten Kommunikation: Es kam zu Korrespondenz und schließlich zu Schriftverkehr. Eine Sternstunde sprachlicher Minderleistung.