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2010 findet in Österreich wieder eine Bundespräsidentenwahl statt. Angesichts der Zurückhaltung der Herausforderer von Amtsinhaber Dr. Heinz Fischer, die anlässlich von Nationalratswahlen undenkbar wäre, ist es interessant und wichtig zu analysieren, wie die Kompetenzen zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Parlament verteilt sind. Besonders schön lässt sich dies anhand eines Rechtsvergleichs darstellen. Der französische Staatspräsident bietet sich hier an, gilt er nicht erst seit dem Amtsantritt von Nicolas Sarkozy als starkes und mächtiges Staatsoberhaupt. Die Rolle der beiden Präsidenten im…mehr

Produktbeschreibung
2010 findet in Österreich wieder eine Bundespräsidentenwahl statt. Angesichts der Zurückhaltung der Herausforderer von Amtsinhaber Dr. Heinz Fischer, die anlässlich von Nationalratswahlen undenkbar wäre, ist es interessant und wichtig zu analysieren, wie die Kompetenzen zwischen dem Staatsoberhaupt und dem Parlament verteilt sind. Besonders schön lässt sich dies anhand eines Rechtsvergleichs darstellen. Der französische Staatspräsident bietet sich hier an, gilt er nicht erst seit dem Amtsantritt von Nicolas Sarkozy als starkes und mächtiges Staatsoberhaupt. Die Rolle der beiden Präsidenten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gibt schon erstmals Aufschluss über ihr Stärkeverhältnis. Von großer Bedeutung ist die Tatsache, dass der Président de la République die erste Kammer auflösen kann, ohne an einen Vorschlag oder die Gegenzeichnung durch ein weiteres Organ gebunden zu sein. Unterschiede in der politischen Verantwortlichkeit und umfangreichere Notgesetzgebungskompetenzen runden schließlich das Bild des starken französischen Präsidenten ab. Die bisherige zurückhaltende Amtsführung des Bundespräsidenten lässt sich dagegen mit den verfassungsrechtlichen Vorgaben gut rechtfertigen.
Autorenporträt
Mag. Christoph Hofstätter studiert Rechtswissenschaften und Romanistik/Französisch an der Karl-Franzens-Universität Graz und der Université de Poitiers. Er war Studienassistent am Institut für Strafrecht und ist momentan am Institut für Öffentliches Recht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Graz beschäftigt.