Das Recht des präventiven Erstzugriffs der Polizei stellt einen Konflikt sicherheitsrechtlicher und polizeirechtlicher Zuständigkeitsvorschriften dar. Der präventive Erstzugriff ermächtigt die Polizei, im Zuständigkeitsbereich einer Sicherheitsbehörde zur Gefahrenabwehr tätig zu werden. Die Arbeit untersucht dieses polizeiliche Instrument der Gefahrenabwehr in vielfältiger rechtlicher Hinsicht. Neben einer historischen und rechtlichen Einführung werden anhand von Fallbeispielen aus der Praxis die wesentlichen Untersuchungsgegenstände definiert. Es schließt sich die dogmatische Untersuchung des Erstzugriffs an. Dabei werden innerdeutsche Rechtsvorschriften verglichen sowie die wesentlichen Tatbestandsmerkmale analysiert. Die Arbeit bietet zudem verfassungsrechtliche Lösungsansätze für den anfangs angesprochenen Konflikt der Zuständigkeitsvorschriften an ¿ herangezogen werden hier der Grundsatz der Effektivität der Gefahrenabwehr sowie die Schutzpflichtenlehre. Die Arbeit entwickelt zwei neue Tatbestandsmerkmale für die Rechtsnorm des Erstzugriffs und schließt mit einem Formulierungsvorschlag für eine Neufassung des Erstzugriffs. Der präventive Erstzugriff kann letztlich sicherstellen, dass der Staat in jedem Fall und zu jeder Zeit eine Gefahrenabwehr entweder durch die Polizei oder durch die Sicherheitsbehörden gewährleisten kann.
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