Die Arbeit nähert sich dem in der National Security Strategy der USA von 2002 entworfenen Konzept der preemptive self-defense gegen weltweit operierende Terrorbanden und «Schurkenstaaten» vor dem ideengeschichtlichen Hintergrund des Präventivkrieges. Den Anlass hierzu liefert das als Bush-Doktrin bekannt gewordene Dokument selbst, indem es dieses weit verstandene Selbstverteidigungsrecht in eine Traditionslinie mit dem Völkerrecht vergangener Jahrhunderte stellt. Die erste, in die Vergangenheit gewandte Fragestellung der Untersuchung lautet daher, ob es in der völkerrechtlichen Beurteilung der präventiven Kriegsführung eine Kontinuität gibt, die sich von der Gegenwart bis zu den Anfängen der modernen Völkerrechtswissenschaft zurückverfolgen lässt. Ausgangspunkt ist dabei das Werk des Niederländers Hugo Grotius, dessen im Jahr 1625 veröffentlichte Schrift De iure belli ac pacis libri tres als prominenteste Äußerung eines frühneuzeitlichen Völkerrechts gilt. Der Antwort schließt sich eine zweite, nun in die Zukunft gerichtete Frage an: Fügt sich ein Recht auf preemptive self-defense in diese Kontinuität ein oder bricht es mit ihr?
Perlentaucher-Notiz zur Süddeutsche Zeitung-Rezension
Thomas Speckmann begrüßt diese grundlegende Studie über den Präventivkrieg, die der Rechtswissenschaftler Martin Kunde vorgelegt hat. Die Leistung des Autors sieht er darin, historisches Verständnis zu wecken. Aufmerksam folgt er Kundes Darstellung der Ideengeschichte des Präventivkriegs. Besonders interessieren ihn dabei die Positionen des frühneuzeitlichen Völkerrechtlers Hugo Grotius und seiner Nachfolger Samuel Pufendorf und Christian Wolf. Er attestiert dem Autor, durch die Nachzeichnung der geschichtlichen Entwicklung des Präventivkriegs seine Kontinuität in der völkerrechtlichen Beurteilung aufzuzeigen.
© Perlentaucher Medien GmbH
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