Das Werk widmet sich dem (Privat-)Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 4 StGB. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtswirklichkeit der Strafzumessung bei dem Delikt. Auf Grundlage einer multiperspektivischen Betrachtung der Erscheinungsformen des Phänomens und seiner rechtlichen Bewertung untersucht die Arbeit die Reform des Tatbestandes und die Praxis der tatgerichtlichen Strafzumessung bei dem Delikt. Insbesondere werden Unterschiede im Strafmaß, die nicht hinreichend durch Sachverhaltsunterschiede der zugrundeliegenden Fälle erklärt werden können, sowie Defizite in der Begründung der Strafzumessungsentscheidungen aufgezeigt. Die Arbeit legt einen Handlungsbedarf im Strafzumessungsrecht offen.
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