Das Ziel der Arbeit ist es, den Weg der Angleichung der georgischen Wettbewerbsvorschriften an das Recht der EU darzustellen. Die damalige EG hat erst im Jahre 1996 die Beziehungen mit dem ex-sowjetischen Staat aufgenommen, indem das Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit abgeschlossen wurde. Der Art. 43 des Abkommens hat Georgien aufgefordert seine Wettbewerbsvorschriften an das Gemeinschaftsrecht anzugleichen als Voraussetzung für die weitere Integration Georgiens in Richtung Europa. Auf Basis der rechtsvergleichenden Methodik wurde in der Arbeit der Prozess der Rechtsangleichung seit 1996 bis 2012 analysiert. Im Fokus steht besonders das neue Gesetz von 2012 über freien Handel und Wettbewerb. Schwachstellen dieses Gesetzes werden identifiziert und Vorschläge für ihre Verbesserung dargestellt.