Rechtsgewohnheiten bilden nicht nur ein tragendes Element des ungelehrten Rechts im Mittelalter, sondern zugleich ein Beispiel für eine gelungene Begriffsbildung in der Rechtsgeschichte. Die Arbeit von Martin Pilch beleuchtet den rechtstheoretischen Hintergrund für mittelalterliche Rechtsbegriffe und zeigt im Besonderen die Problematik auf, die damit verbunden ist, Recht im Mittelalter wie in der Moderne als Normensystem beschreiben zu wollen.
Nach einem einleitenden Abschnitt über die moderne Auffassung des Rechtspositivismus vom Recht als System, Norm und System bedingter Normen wird im zweiten Abschnitt der grundlegend andersartigen Struktur des ungelehrten Rechts im Mittelalter nachgegangen, dessen weitgehend orale oder semiorale Existenzbedingungen die Anwendung moderner schriftrechtsbezogener Rechtsbegriffe zweifelhaft erscheinen lässt.
Der dritte Abschnitt ist einer eingehenden Analyse des Rechtsbegriffs der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte am Beispiel dreier derwichtigsten Vertreter (Karl Kroeschell, Gerhard Dilcher, Jürgen Weitzel) gewidmet.
Im abschließenden vierten Abschnitt wird auf der Grundlage von Ideen zu einer Fundamentalkritik am Rechtspositivismus, die in Ronald Dworkins prozeduraler Rechtstheorie und Carl Schmitts Konkretem Ordnungsdenken gefunden werden können, in Grundzügen eine Rahmentheorie für einen alternativen rechtstheoretischen Zugang zum mittelalterlichen Recht entwickelt und diese mit dem von Stefan Weinfurter in die Geschichtswissenschaft eingeführten Begriff der Ordnungskonfigurationen in Beziehung gesetzt.
Nach einem einleitenden Abschnitt über die moderne Auffassung des Rechtspositivismus vom Recht als System, Norm und System bedingter Normen wird im zweiten Abschnitt der grundlegend andersartigen Struktur des ungelehrten Rechts im Mittelalter nachgegangen, dessen weitgehend orale oder semiorale Existenzbedingungen die Anwendung moderner schriftrechtsbezogener Rechtsbegriffe zweifelhaft erscheinen lässt.
Der dritte Abschnitt ist einer eingehenden Analyse des Rechtsbegriffs der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte am Beispiel dreier derwichtigsten Vertreter (Karl Kroeschell, Gerhard Dilcher, Jürgen Weitzel) gewidmet.
Im abschließenden vierten Abschnitt wird auf der Grundlage von Ideen zu einer Fundamentalkritik am Rechtspositivismus, die in Ronald Dworkins prozeduraler Rechtstheorie und Carl Schmitts Konkretem Ordnungsdenken gefunden werden können, in Grundzügen eine Rahmentheorie für einen alternativen rechtstheoretischen Zugang zum mittelalterlichen Recht entwickelt und diese mit dem von Stefan Weinfurter in die Geschichtswissenschaft eingeführten Begriff der Ordnungskonfigurationen in Beziehung gesetzt.